FAQ-Liste Bürgerinformationssatzung

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Was bedeutet Informationsfreiheit?

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen.

Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Die Forderung nach Informationsfreiheit lässt sich auch von der finanziellen Seite her begründen: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, gehört den Bürgern. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, ihren verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern jederzeit unter Beweis zu stellen und gewünschte Informationen offen zulegen.

Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. “Voraussetzungslos” heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein “rechtliches Interesse” hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). Der Antrag auf Akteneinsicht muss überhaupt nicht begründet werden; jedermann hat das Recht dazu.

“Voraussetzungslos” bedeutet allerdings nicht “bedingungslos”. Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.<ref>Quelle: http://informationsfreiheit.org/information-argumente/</ref>

Kann es Bedenken wegen des Datenschutzes geben?

Die Bürgerinformationssatzung steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Sie definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit. <ref>Quelle: http://informationsfreiheit.org/information-argumente/</ref> Es bestehen daher keinerlei Risiken bezüglich des Datenschutzes. Es geht ausschließlich darum, öffentliche Daten öffentlich zu machen. Private Daten bleiben auch nach Einführung einer Bürgerinformationssatzung privat.

Ist das nicht alles zu neu und unerprobt?

"Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht." Das hat schon Immanuel Kant in seiner Schrift “Zum ewigen Frieden” im Jahr 1795 ausgeführt. Bei der Forderung nach Transparenz öffentlicher Informationen handelt es sich um eine der Maximen in der Tradition der Aufklärung. Demokratie, Rechtsstaat, Grundrechte und Pressefreiheit basieren auf diesem Konzept und sind das Fundament unseres Wohlstands und unserer Freiheit. Nichts hat sich in der Geschichte der Menschheit so bewährt zum Vorteil des Einzelnen wie diese Maximen der Aufklärung.

Warum sind viele Politiker gegen die Informationsfreiheit?

Die aktuell vielfach bestehenden intransparenten Strukturen sichern ein Herrschaftswissen zugunsten einiger weniger. Diese profitieren von ihrem Herrschaftswissen, indem sie mit ihrem Wissensvorsprung Menschen und Sachverhalte manipulieren können. Angebliche Gegenargumente wie Datenschutz halten wir für vorgeschoben. Sie sind wohl eher Teil einer irrationalen Angststrategie denn einer saclichen Auseinandersetzung. Im kern kann man immer sagen: Macht strebt nach immer mehr Macht und Trensparenz und bürgerschaftliche Teilhabe sind Werkzeuge der Machtkontrolle. Dass das denen, die Macht habern, nicht gefällt, ist verständlich, aber nicht akzeptabel.



Fußnoten

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