Friedhof

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Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist eine Gemeinde nicht befugt, in ihrer Friedhofsatzung zu bestimmen, dass auf gemeindlichen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbei t im Sinn des ILO-Übereinkommens 182 hergestellt sind (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 Az. 7 C 10771/08 – juris).<ref>Leitsatz BayVGH, Urteil vom 04.02.2009 - 4 N 08.778 Friedhofsatzung</ref>

Referat Friedhof

In der Stadtratssitzung am 13.05.2014 wurde Ulrike Koch (SPD) zur Friedhofsreferentin der Stadt Burgkunstadt gewählt.

Ergebnisse

Normen

Ortsrecht

Burgkunstadt

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references />