Stadtratssitzung-2015-09-15

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Bauausschuss

Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 01: Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 732 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 9) (2015-0046)

TOP 02: Bauantrag auf Umbau/Rückbau eines 2-stöckigen Wohnhauses zu einer Garage mit Nebenraum auf dem Grundstück Flst.Nr. 41 der Gemarkung Burgkunstadt (Fliehgasse 2) (2015-0045)

TOP 03: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.08.2015

Stadtrat

Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Anwesend: 19 (+ 1) (FR entschuldigt)

Öffentlicher Teil

TOP 00 Anträge zur Tagesordnung

Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

(1) TOP 17 der nichtöffentlichen Sitzung wird in öffentlicher Sitzung nach TOP 11 behandelt. (2) TOP 12 der öffentlichen Sitzung wird nach TOP 03 behandelt: Wichtigster Punkt, wichtige Punkte sind am Anfang zu behandeln, nicht am Ende, wenn alle müde sind.

zu (1) Die Bürgermeisterin verliest eine Stellungnahme des Landratsamts auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde des Bürgervereins hin:

Die Behandlung von internen Verwaltungsanweisungen hat nicht öffentlich zu erfolgen.

MD: der Bürgerverein zieht darauf hin den Antrag (1) zur Tagesordnung zurück.

Anmerkung:

  • Die Behandlung der Satzung selbst erfolgt auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde des Bürgervereins hin in öffentlicher Sitzung als TOP 11 neu (vormals TOP 16 nichtöffentlich)

zu (2) Die Bürgermeisterin erklärt, dass zu TOP 12 die Schulleiterin der Grundschule auf 20:00 Uhr eingeladen wurde.

MD: Abänderung des Antrags Kammer auf (2) zur Tagesordnung, dass der Antrag dann behandelt wird, sobald die Schulleiterin anwesend ist.

Beschluss

TOP 12 der öffentlichen Sitzung wird behandelt, sobald die Schulleiterin anwesend ist.

11/9 (mehrheitlich angenommen)

TOP 01: Bekanntgaben

Antrag des Bürgervereins zur Beantwortung der Fragen von Herrn Bernd Weickert

Die Bürgermeisterin verliest folgende Stellungnahme:

"Der Bürgerverein Burgkunstadt beantragt im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenparkplatz der Firma Baur zu beschließen, dass folgende Fragen öffentlich zu beantworten sind:

1. Wieviel von den 800.000 Euro hat Baur bezahlt, wieviel Burgkunstadt und wieviel Fördermittel sind geflossen?

2. Wer wird noch im Rahmen der Städtebauförderung in Burgkunstadt gefördert?

3. Wie kann Herr Bernd Weickert, Geheimrat-Püls-Str. 6, 96224 Burgkunstadt in den Genuss der Förderung kommen?"

Weitere Zusammenfassung:

  • Stadtrat hat Sanierungsvertrag mit Fa. Baur beschlossen: u. a. die Kostenübernahme für den städtebaulichen Mehraufwand bei Neugestaltung des Beschäftigtenparkplatzes
  • Gremien des ISEK: Ortseingangstor der Stadt Burgkunstadt (Bahnhofstraße) ist unattraktiv und bedarf Umgestaltung.
  • Stadtplaner haben Begrünung des Parkplatzes gefordert. Firma Baur ist auf Wünsche eingegangen.
  • Stadt Burgkunstadt trägt die hierfür anfallenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden sodann zu 60 % von der Städtebauförderung übernommen.
  • Sanierungsvertag: Firma Baur stellt den Parkplatz für städtische Veranstaltungen (z. B. Altstadtfest, Märkte und sonstige Großveranstaltungen) kostenfrei zur Verfügung.
  • Die Höhe des städtebaulichen Mehraufwandes ist noch nicht endgültig von der Regierung von Oberfranken anerkannt, es können daher keine Zahlen genannt werden.
  • Antrag wurde daher nicht als Tagesordnungspunkt auf die Stadtratssitzung gesetzt, sondern wird zu späterem Zeitpunkt wieder aufgegriffen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 02: Resolution zur Asylproblematik; Antrag der CSU Fraktion

Sachverhalt

Die Fraktionen von CSU und Bürgerverein haben sich auf eine gemeinsame Formulierung der beantragten Resolutionen (siehe auch TOP 3) geeinigt. TOP 03 entfällt damit.

Diskussion

  • UM: die Fraktion der Freien Wähler ist für die Erklärung. Es muss aber jedem hier klar sein, dass man dann auch Gewehr bei Fuß stehen muss, wenn sich entsprechende Notwendigkeiten ergeben. Ferner sollte darüber nachgedacht werden, ob man einen Referenten für das Thema einsetzt.
  • WS: auch die Fraktion der SPD stimmt zu. Es muss allen klar sein, dass wir dann auch ohne Diskussionen Geld in die Hand nehmen müssen, wenn es die Lage erfordert.
  • MHo: bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat erklärt:

Wir heißen alle Menschen, die aus einer Notsituation heraus ihre Heimat und ihre Familien verlassen mussten, in unserer Stadt Burgkunstadt herzlich willkommen. Wir bedanken uns bei denjenigen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich für die Flüchtlinge engagieren und sie dabei unterstützen, in unserer Mitte einen Neuanfang zu schaffen.

Wir als Vertreter der Stadt werden zusammen mit engagierten Vereinen, Kirchengemeinden, Einzelpersonen und der Wirtschaft die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge wahrnehmen. Als Ansprechpartner für Ideen, Fragen und Probleme stehen wir zur Verfügung.

Wirksame und nachhaltige Hilfe und Solidarität für Schutzbedürftige setzt auch die Vermeidung von Missbrauch und wirksame Maßnahmen zur Behebung der Fluchtursachen voraus. Hilfe und Solidarität für Menschen in Not findet auf der kommunalen Ebene, also vor Ort, statt. Solidarität erschöpft sich nicht in materieller Absicherung. Solidarität besteht im Kern auch in persönlicher und mitmenschlicher Zuwendung. Dieser Aufgabe stellen wir uns als Kommune. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben ist auch, dass wir Kommunen durch Land, Bund und Europäische Union bei diesen Aufgaben insbesondere finanziell ausreichend, schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Beschluss

Der Stadtrat erklärt:

Wir heißen alle Menschen, die aus einer Notsituation heraus ihre Heimat und ihre Familien verlassen mussten, in unserer Stadt Burgkunstadt herzlich willkommen. Wir bedanken uns bei denjenigen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich für die Flüchtlinge engagieren und sie dabei unterstützen, in unserer Mitte einen Neuanfang zu schaffen.

Wir als Vertreter der Stadt werden zusammen mit engagierten Vereinen, Kirchengemeinden, Einzelpersonen und der Wirtschaft die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge wahrnehmen. Als Ansprechpartner für Ideen, Fragen und Probleme stehen wir zur Verfügung.

Wirksame und nachhaltige Hilfe und Solidarität für Schutzbedürftige setzt auch die Vermeidung von Missbrauch und wirksame Maßnahmen zur Behebung der Fluchtursachen voraus. Hilfe und Solidarität für Menschen in Not findet auf der kommunalen Ebene, also vor Ort, statt. Solidarität erschöpft sich nicht in materieller Absicherung. Solidarität besteht im Kern auch in persönlicher und mitmenschlicher Zuwendung. Dieser Aufgabe stellen wir uns als Kommune. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben ist auch, dass wir Kommunen durch Land, Bund und Europäische Union bei diesen Aufgaben insbesondere finanziell ausreichend, schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

20/0 (einstimmig)

(Alle Zitate sinngemäß)

TOP 03: Allianz für Menschen in Not; Antrag der Fraktion des Bürgervereins

Der Antrag hat sich mit der gemeinsamen Resolution zu TOP 02 erledigt.

TOP 04: Information über die rechtliche und EDV- technische Problematik der rückwirkenden Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr zum 01.01.2015

Sachverhalt

  • Sitzung am 04.11.2014 Stadtrat lehnt entgegen Beschlussvorschlag der Verwaltung die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr mit Zielsetzung

01.01.2017 mehrheitlich ab.

  • wg. der 3 Rechtsbehelfe gegen die Abrechnung 2014 ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS) ab dem 01.01.2015 als nichtig anzusehen.
  • Die rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführende gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr ist führt zu erheblichem Mehraufwand für die Verwaltung.
  • Veranlagungsarten Wasser und Abwasser sind bei jedem Abnehmer für das jeweilige Objekt unter einem Zähler angelegt. Somit können die beiden Abgabearten nur gemeinsam abgerechnet werden.
  • Da BGS-EWS nichtig, kann die Abwassergebühr bis zur Beschlussfassung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebührensätze nicht endabgerechnet werden. -> aus technischen Gründen können die Wassergebühren ebenso nicht abgerechnet werden.
  • Abrechnung der Verbrauchsgebühren kann erst gemeinsam erfolgen, nachdem die BGS-EWS rechtswirksam rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist.
  • Wird ca. Ende 2016
  • Ablesung der Wasserzähler zum Jahresende 2015 muss trotzdem erfolgen, um alle Zählerstände zu erfassen.
  • Vorauszahlungen der Verbrauchsgebühren werden weiterhin rechtskonform erhoben. Diese betragen allerdings nur 75% der wahrscheinlichen Jahresgesamtverbrauchsmenge. Ohne Abrechnung 2015 mit Beginn 2016 Finanzlücke von etwa 400.000,00 €
  • Zur Vermeidung Vorauszahlungen ab dem Jahr 2016 vorerst auf 100% des zu erwartenden Verbrauchs anheben und weitere Abschlagszahlung am 15.02. einführen = optimale Möglichkeit der Finanzlücke Anfang 2016 vorzubeugen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt von den Schilderungen der Kämmerei zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Kenntnis.

Beschluss

TOP 05: Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2013

Sachverhalt

  • 08.05.2014 BKPV erstellt Steuererklärung für die städtischen Einrichtungen Wasserversorgung, Stadthalle und Freibad für 2013.
  • Wasserversorgung 2013
    • Bilanzsumme: 3.414.587,56 EUR
    • Jahresverlust: 75.052,13 EUR
  • Jahresverlust ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.

Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung Burgkunstadt mit einer Bilanzsumme von 3.414.587,56 EUR und einem Jahresverlust von 75.052,13 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresverlust ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszins) zu verzinsen.

Beschluss

20/0 (einstimmig)

TOP 06: Verkauf von Bauplätzen; Übertragung der Abwicklung an die Verwaltung

Sachverhalt

  • [Stadtratssitzung-2015-08-18|Sitzung am 18.08.2015]]: Beschluss hinsichtlich der Übertragung der Abwicklung von Bauplatzverkäufen an die Verwaltung
  • Text von Notariat vorgegeben.
  • Verweis auf Tischvorlage

Diskussion

  • MD: In der ursprünglichen Beschlussvorlage sowie im Sachverhalt der Tischvorlage ist ein Verweis auf eine Befreiung von § 181 BGB enthalten. Das bedeutet, dass - wenn Sie Frau Bürgermeisterin - z.B. selbst ein Baugrundstück von der Stadt erwerben würden, dies als sog. Insichgeschäft" ohne Stadtratsbeschluss hätten abwickeln können. Diese Passage fehlt im neuen Beschlussvorschlag. Heisst dies, dass dies nicht mehr Gegenstand des Beschlusses ist?

CF: Richtig.

Beschlussvorschlag (neu)

Der Stadtrat beschließt, die Abwicklung von Bauplatzverkäufen an die Verwaltung zu übertragen.

Für die Bauplatzverkäufe ist somit ab sofort kein Stadtratsbeschluss mehr notwendig. Der Stadtrat ist jedoch zeitnah über alle Bauplatzverkäufe zu informieren.

Beschluss

20/(einstimmig)

TOP 07: Mainbrücken bei Theisau und Mainklein; Antrag der Freien Wähler Fraktion

Sachverhalt

  • Schreiben der Fraktion der Freien Wähler vom 29.06.2015: Antrag bzgl. Ersatzneubau/Neubau von Geh- und Radwegebrücke(n) in / zwischen Theisau und Mainklein.
  • Ulf Müller: Die beiden Mainbrücken sind nun endgültig gesperrt. Sie sind nachweislich auch nicht sanierbar. Aus der Bevölkerung wird der Wunsch nach einer Querung wenigstens als Geh-und Radwegebrücke wahrgenommen. Es geht nun darum, einen Kostenrahmen zu ermitteln.

Es wird das Bild aus Bayern Atlas über beide Brücken per Beamer gezeigt: ​ http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?X=5554416.98&Y=4448882.42&zoom=11&lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=122,12

Man sieht auf dem Bild, das jeweils eine Wegeverbindung nach hinten besteht.

Es gibt die Möglichkeit, gebrauchte Brücken zu erwerben. Diese sind in einem hervorragenden Zustand. Man darf sich das nicht vorstellen, dass diese abgefahren oder abgenutzt wären. Es handelt sich zum Beispiel um kurzzeitig genutzte militärische Brücken. Es gibt dabei zwei Varianten:

  • Geh-und Radwegebrücke: 119.500 € netto zzgl. 2 20.705 € Umsatzsteuer = 142.205 €
  • Verkehrswegebrücke für ca. 40 t Belastung: 174.500 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer, zusammen mit den neu zu erstellenden Widerlagern käme man auf Kosten von 225-250.000 €
  • diese Brücke wäre in drei Tagen aufgebaut.
  • Fraglich ist, wie es sich bezüglich einer Förderung verhält. Dies müsste auf der Grundlage des Beschlusses von der Verwaltung ermittelt werden.

Diskussion

  • WS: wäre die Tragwerkbrücke umlagefähig? Das Konzept sollte in Theisau und Mainklein den Landwirten vorgestellt werden.
  • GK: wir hätten dort eine Brücke verdient. Nicht die Landwirte, sondern die Grundstücksbesitzer sind gefragt.
  • HPM: zurzeit läuft ein Programm, dass Radwege gefördert werden, die auch landwirtschaftlich genutzt werden. Eine mit 40 t belastbare Brücke würde ca. 80.000 € teurer als ein reiner Geh-und Radweg.
  • MD: die Fraktion des Bürgervereins bedankt sich bei der Fraktion der Freien Wähler für diesen Antrag. Wir hatten ursprünglich die Absicht, ein Gutachten über die Möglichkeiten und Kosten einer Sanierung zu beantragen. Es gibt bezüglich der Möglichkeiten einer Sanierung unterschiedliche Aussagen von Fachleuten. Ulf Mueller sprach von einer nachweislichen Nichtsanierbarkeit. Diesbezüglich fehlt mir noch der Nachweis. Angesichts der nun vorgestellten Kosten werden wir unseren Ansatz der Sanierung allerdings zunächst zurückstellen. Sollten sich die Kosten einer neu gebauten Brücke tatsächlich in diesem Rahmen bewegen und sprechen gefördert werden, wäre eine Sanierung möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich. Der Bürgerverein spricht sich also für den Antrag der Freien Wähler aus.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Möglichkeit des Neubaus von Brücken in bzw. zwischen Theisau und Mainklein umfassend zu untersuchen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Fördermittel zu erwarten sind.

Beschluss

angenommen 20/0 (einstimmig)

TOP 08: Vergabe Rahmenplan Bahnhofstraße

Sachverhalt

  • Ziel: Städtebaufördermittel für die Sanierung des Burgweges und der dortigen Treppenanlage
  • Voraussetzung: Rahmenplanung für dieses Gebiet
  • Mit Regierung Auschreibung formuliert

Günstigstes Angebot: plan&werk 17.742,90 €

Im Wege einer Angebotsbewertung hat das Büro plan&werk die meisten Punkte erhalten.

  • Verwaltung schlägt vor, dass man den Auftrag an das Büro plan&werk aus Bamberg vergibt.

Diskussion

  • TM: im Sachverhalt ist beschrieben, dass die Sanierung des Burgwegs bezweckt wird. Beschließen sollen wir aber über einen Rahmenplan für die Bahnhofstraße. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
  • SD: der Rahmenplan Bahnhofstraße erstreckt sich bis in die obere Stadt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberfranken - das Büro plan&werk, Bamberg mit der Erstellung des Rahmenplans Bahnhofstraße.

Beschluss

  • 19/1 (MD)

TOP 09: Überprüfung der Abwasserkanäle auf hydraulischen Sanierungsbedarf mittels hydrodynamischer Kanalnetzberechnung; Auftragsvergabe

Sachverhalt

Diskussion

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller, Kieslingstr. 78, 90491 Nürnberg mit der Überprüfung der Abwasserkanäle auf hydraulischen Sanierungsbedarf mittels hydrodynamischer Kanalnetzberechnung zum Angebotspreis von 54.603,15 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

Beschluss

19/1 (MD) mehrheitlich angenommen

TOP 10: Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr; Ermittlung der abflussrelevanten Flächen auf Grundlage des Grundstücksabflussbeiwertes; Auftragsvergabe

Sachverhalt

  • Ermittlung der abflussrelevanten Flächen = Vs. für Ermittlung Gebührensatz Oberflächenentwässerung.
  • Sitzung am 12.05.2015: abflussrelevante Flächen auf der Grundlage des Grundstücksabflussbeiwertes ermitteln und Vergleichsangebote einholen
  • Es wurden 3 Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert

Diskussion

  • MHo: Angebot Telefonhotline sollte in BKU aktuell
  • HE: Muss man sowieso machen, wenn es angelaufen ist

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschliessst, das IB Miller auf der Grundlage seines Nebenangebotes (mit einem Nachlass von 5 % auf die Nettoeinheitspreise) in Höhe von 44.382,86 EUR mit der Ermittlung des Gebietsabflussbeiwertes zu beauftragen.

Beschluss

16/4 (MD, TM, GK, MHe)

TOP 12: Endgültige Unterbringung der OGTS bzw. des Hortes des Katholischen Kindergartens

Wurde wegen der geänderten Tagesordnung nach Eintreffen der Schulleiterin vor TOP 11 behandelt.

Sachverhalt

  • Sitzung am 05.08.2014: Hr. Architekt K. stellt Planung für Ausbau UG Grundschule vor
  • Kosten: ca. 1,708 Mio EUR (Einzelmaßnahmen) bzw. 1,651 Mio EUR (Gesamtmaßnahme).
  • Stadtrat nahm nur Kenntnis
  • Antrag CSU-Fraktion: Untersuchung zur alternativen Unterbringung der Räumlichkeiten im Altbau der Mittelschule
  • Sitzung am 12.05.2015 Herr Kolb (Architekturbüro Müller KC stellt Machbarkeitsstudie Mittelschule vor.
  • Kosten: ca. 1.683 Mio EUR.
  • Stadtrat nahm von Machbarkeitsstudie nur Kenntnis.
  • aktuelle Hortunterbringung in Altbau MS nur Übergangslösung
  • 22.07.2015 Besichtigung der Lucas-Cranach-Schule in Kronach an.
  • 2010/2011 aufwendig saniert, UG ausgebaut.

Diskussion

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

  • MD: Das Haushaltsrecht sieht eindeutig vor: Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs­ oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. (Vorlage:KommHV­-Kameralistik 10 Abs. 2 ). Dies ist bis dato nicht geschehen.
  • Die Prüfung eines Neubaus wurde gar nicht im Stadtrat behandelt, obwohl der Bürgerverein fristgerecht einen Antrag gestellt hat und dies von der Stadtverwaltung zugesagt wurde.
  • Wieviel hat der Bau der Schule in KC gekostet? (6 Mio. Euro, Turnhalle inklusive).
  • Haben Sie die Lehrer gefragt, was diese wollen, nicht nur die Schulleitung? Nein
  • Dach: nochmal 500.000 Euro. Das wird ein Fass ohne Boden.
  • Außenanlagen?
  • In KC sind die Außenanlagen viel größer
  • Höhenverhältnisse ganz anders. Lichte Höhe in KC: 2,83 m
  • BKU: 2,43m lichte Raumhöhe Unterrichtsräume, davon gehen mindestens
    • 10 cm Dämmung Boden und
    • 10 cm Wärmedämmung oben weg,
    • ferner müssen die Leitungen irgendwo untergebracht werden,
    • sie landen dann irgendwo bei 2,10­ bis 2,20m
  • Kosten der Gesamtmaßnahme Grundschule nicht plausibel; es wird viel viel teurer werden, es soll hinterher niemand sagen, er hätte es nicht gewusst. Dieses Projekt ist mir der Haushaltssituation der Stadt Burgkunstadt nicht zu vereinbaren.
  • Namentliche Abstimmung beantragen.
  • Zum Arbeitskreis Bildung
    • tagte nichtöffentlich (Warum? Öffentliche Meinungsbildung war nicht möglich)
    • schrieb den Punkt nicht auf die Tagesordnung
    • hat keine Beschlusskompetenz
    • Antrag wurde nicht wie zugesagt im Stadtrat behandelt
    • hat sich nicht wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt, sondern lediglich ein paar persönliche Meinungen eingeholt. Vorsicht auch vor Statusübertragungen. Ein guter Pädagoge ist noch lange kein guter Architekt.
  • Sie wissen es nicht und wir wissen es nicht, dann frage ich einen Experten, dem alle vertrauen.
  • Antrag BV:
    • 1. Der Antrag wird vertagt. (Begr.: Zusage der Stadtverwaltung für eine Sondersitzung)
    • 2. Der Stadtrat beschließt, Frau Karin Doberer, ... zu bitten, vor einer Entscheidung über die anstehenden Investitionen in Grund­ und oder Mittelschule in einer der nächsten Stadtratssitzungen (ggf.

Sondersitzung) einen Vortrag über die heutigen Möglichkeiten, Pädagogik, Architektur und Ausstattung von Schulen optimal zu verbinden.

    • 3. Der Stadtrat beschließt, dass unter den in Betracht kommenden Möglichkeiten (Ausbau UG Grundschule, Ausbau Mittelschule, Neubau Grundschule mit und ohne Ganztagskomplex, mit und ohne Lehrschwimmbecken, Standorte Schulberg oder Schulzentrum, Neu nur Hort) durch Vergleich der Anschaffungs­ oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt wird (§ 10 Abs. 2 KommHV­Kameralistik). Die Studie ist erst nach der Anhörung von Frau Doberer zu beauftragen. Etwaige Empfehlungen geeigneter Personen seitens Frau Doberer sind zu berücksichtigen.

  • HE: Herr W. vom LRA LIF war vor Ort, hat sich die Räumlichkeiten angesehen, hatte keine Bedenken wegen Deckenhöhe
  • MHe: aber nur mit Ausnahmegenehmigung möglich

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschliesst, das Architekturbüro Klerner mit einer Überplanung der Grundschule – Schwerpunkt Ausbau Untergeschoss - entsprechend dem Konzept der Lucas-Cranach-Grundschule in Kronach zu beauftragen.

Beschluss

13/7 (GK, BV, MHe, TM, MD, AH, VF)

TOP 11: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt; Vorstellung der Satzung zur Beschlussfassung in der nächsten öffentlichen Stadtratssitzung

TOP 13: Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

TOP 14: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.08.2015 und 01.09.2015

TOP 15: Anfragen

Nicht öffentlicher Teil

Publikationen

Interne Links

Fußnoten

<references/>