Stadtratssitzung-2015-05-12

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Sitzung des Bauausschusses

Dienstag, 12.05.2015, 18:45 Uhr

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauvoranfrage auf Errichtung von 3 Doppelhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 686/1 und 686/2 der Gemarkung Mainroth (Schlehenhang 2 u. 4) (2015-0030

02 Bauantrag auf Errichtung eines Lagerplatzes und einer Lagerfläche auf den Grundstücken Flst.Nrn. 546 und 550 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Am Heßlich - Mainauen) (2015-0032

03 Bauantrag auf Errichtung eines Garagenkomplexes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1056/15 der Gemarkung Burgkunstadt (Erlenweg 1) (2015-0031

04 Bauantrag auf Betreiben eines Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1294 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Tuschera) (2015-0029

05 Bauantrag auf Errichtung einer Blecheindeckung auf einer best. Flachdachgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 131/4 der Gemarkung Weidnitz (Nähe Silberbach) (2015-0027

06 Bauantrag auf Anbau eines Patientenzimmers an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 1490/38 der Gemarkung Burgkunstadt (Jahnstr. 4) (2015-0026

07 Bauantrag auf Neubau eines Pflegeheimes auf den Grundstücken Flst.Nrn. 1000 und 1003 der Gemarkung Burgkunstadt (Am Gutshof 12) (2015-0025

08 Bauantrag auf Neubau von offenen Unterstellhallen für Schüttgut und Baumaterial auf dem Grundstück Flst.Nr. 263 der Gemarkung Mainroth (An der "Sandgasse") (2015-0024

09 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 1447/9 der Gemarkung Burgkunstadt (Reuthgasse 9) (2015-0028

10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2015

Stadtratssitzung

TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 12.05.2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

00 Anträge zur Tagesordnung

SPD: Verlegung von TOP 13 in den öffentlichen Teil

Bürgerverein: Verlegung von TOP 13 in den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung im Juni

Die Fraktion des Bürgervereins stellt den Antrag, TOP 13 zu vertagen und im öffentlichen Teil der Junisitzung des Stadtrats zu behandeln.

Begründung: Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner einer öffentlichen Behandlung entgegenstehen. Die Frage einer Vereinsmitgliedschaft ist in jedem Falle öffentlich zu behandeln. Ein Verein genießt als juristische Person keinen Datenschutz und die Frage, ob und in welchen Vereinigungen die Stadt Mitglied werden will oder darf ist für unsere Bürger von eindeutig öffentlichem Interesse.

Der Tagesordnungspunkt hätte von vorneheirein auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt werden müssen, damit man ihn auch im Rahmen öffentlicher Fraktionssitzungen in der Öffentlichkeit hätte diskutieren dürfen. Durch die gewählte Nichtöffentlichkeit wurden die Stadträte durch ihre Verschwiegenheitspflicht in ihrem demokratischen Recht auf öffentliche Diskussion öffentlicher Themen behindert. Der Bürgerverein hat deshalb schon zuletzt angekündigt, dass eine Heilung des Verfahrensfehlers nur möglich ist, wenn die Öffentlichkeit vor der nächsten Stadtratssitzung hergestellt wird. Deshalb beantragen wir die Vertagung auf die Junisitzung im öffentlichen Teil.

Beschlüsse

Bürgerverein: Verlegung von TOP 13 in den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung im Juni

abgelehnt 4/14

SPD: Verlegung von TOP 13 in den öffentlichen Teil

angenommen 16/2

01 Bekanntgaben

  • Stadtrat GK hätte am 1.5.20156 sein 25jähriges Stadtratsjubiläum gehabt, leider heute nicht anwesend.

02 Alternative Unterbringung des Hortes im Altbau der Mittelschule Burgkunstadt Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Sachverhalt

  • Stadtratssitzung am 09.12.2014: Beschluss, die alternative Unterbringung des Hortes im frei werdenden Altbau der Mittelschule Burgkunstadt prüfen zu lassen
  • Verwaltung forderte vier Architekturbüros, die über entsprechende Erfahrungen auf dem Gebiet von Kinderbetreuungseinrichtungen verfügen, zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie auf. Zwei Architekturbüros gaben ein Angebot ab. Das Architekturbüro M. aus Kronach war mit 3.400 EUR netto weit unter dem Alternativangebot von 9.800 EUR netto und erhielt den Auftrag.
  • Hr. K. vom Architekturbüro stellt das Ergebnis vor
  • Gesamtkosten : 1.683.000,00 € ohne die KG 100, 200, 600
  • GROBKOSTENSCHÄTZUNG
    • KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 27.03.2015
      • A. Unterbringung Kinderhort: 460.000,00 zzgl. € 87.400,00 € USt. = 547.400,00 €
      • B. Massnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zur Barrierefreiheit: 200.000,00 € zzgl. USt. 38.000,00 € = 238.000,00 €
      • C. Energetische Ertüchtigung des Schulgebäudes: 160.000,00 € zzg. USt. 30.400,00 € = 190.400,00 €
    • Kostengruppe 400 Bauwerk - Technische Anlagen
      • A. Unterbringung Kinderhort 190.400,00 €
      • B. Brandschutz, barrierefreie Erschliessung 95.200,00 €
      • C. Energetische Ertüchtigung 11.900,00 €
    • Kostengruppe 500 Außenanlagen
      • A. Unterbringung Kinderhort 23.800,00 €
      • B. Brandschutz, barrierefreie Erschliessung 29.750,00 €
      • C. Energetische Ertüchtigung 5.950,00 €
    • Kostengruppe 600 Ausstattung und Kunstwerke
      • wird direkt beschafft, daher keine Angabe
    • Kostengruppe 700 Baunebenkosten
      • Pauschale Angabe
      • ca. 25 bis 28 % der KG 300-500 (1.332.800 €) 350.200,00 €

    • Gesamtkosten ohne KG 100, 200, 600: 1.683.000,00 €

Diskussion

  • Keine Diskussion
  • Keine Fragen

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur alternativen Unterbringung des Hortes im Altbau der Mittelschule Kenntnis.(18/0)

03 Anträge des Bürgervereins zum Thema Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschule

Sachverhalt

  • Der Bürgerverein hat mit Schreiben vom 03.05.2015 insgesamt 7 Anträge zum Thema Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschule eingebracht.
  • In einem persönlichen Gespräch mit MD am 04.05.2015 wurde vereinbart, dass lediglich die Punkte 1, 2 und 7 zur Abstimmung gebracht werden (= Anträge 1-3 neu).
  • Die Punkte 3 - 6 können erst behandelt werden, wenn das Ergebnis von Punkt 1 vorgelegt werden kann.
  • Die Verwaltung erachtete es auch als sinnvoll, dass die Punkte 3 - 6 sodann in einer Sondersitzung des Stadtrates behandelt werden, da die Thematik sehr komplex und zeitintensiv ist.

Beschlussvorschlag

1. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung eine Aufstellung über die Belegungs- und Prognosezahlen zu den in der Stadt Burgkunstadt vorhandenen Kindertageseinrichtungen (insbesondere

a. evangelische und

b. katholische Einrichtung,

c. Einrichtung in Rothwind)

zu erstellen hat.

Die Aufstellung hat insbesondere Aufschluss zu geben über folgende Informationen

a. Angemeldete Kinder für Krippe, Kindergarten und Hort

i. jeweils mit gesondertem Ausweis der Kinder mit Wohnsitz Burgkunstadt (!)

ii. Gesamtanmeldungen je Einrichtung

b. Umrechnung der Anmeldungen auf Bedarfszahlen (zwei Mittagskinder ergeben u.U. nur eine Bedarfsstelle)

c. Angemeldeter Bedarf seitens der Einrichtungen für Krippe, Kindergarten und Hort

d. Aktuell anerkannter Bedarf

e. Die Daten sind jeweils für die Jahre 2014, 2015 (aktueller Stand) und Prognose 2016 aufzubereiten.

f. Würde sich bei Einrichtung einer offenen oder gebundenen Ganztagesschule etwas an der Sach- und Rechtslage ändern?

2. Der Stadtrat beschließt, dass nach seiner Auffassung durch die Unmöglichkeit der Errichtung eines Krippenanbaus im katholischen Kindergarten sowie es der Beschluss vom 1.10.2013 (Top 2 2013/1770) vorgesehen hatte die Geschäftsgrundlage für die Bedarfsanerkennung von Krippenplätzen im katholischen Kindergarten Burgkunstadt gemäß Beschluss vom 30.7.2013 entfallen ist. Der Stadtrat hebt vorsorglich die Beschlüsse vom 1.10.2013 und 30.7.2013 auf.

3. Sämtliche mit Kosten verbundenen Maßnahmen, die nicht der Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr (Notmaßnahmen) dienen, sind bis zum Vorliegen der Machbarkeitsstudie und einer Entscheidung des Stadtrats über die weitere Gesamtentwicklung im Bereich Bildung und Kinderbetreuung in der Stadt Burgkunstadt zu stoppen.

Verfahren

  • WS (SPD) stellt Antrag, Angelegenheit komplett zurückzustellen und an den Arbeitskreis Bildung zu übergeben
  • MD beantragt Unterbrechung
  • Nach Unterbrechung: Bürgerverein sieht Anträge 1 und 2 als notwendig auch für die Arbeit des Arbeitskreises Bildung, Antrag 2 kann zunähst zurückgestellt werden

Beschluss

  • Antrag 1: angenommen (18/0)
  • Antrag 2: zurückgestellt
  • Antrag 3: angenommen (18/0)

04 Festlegung des Verfahrens zur Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

Sachverhalt

  • Am 14.04.2015 Flächenkataster beauftragt
  • Zur Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren müssen die abflussrelevanten Flächen ermittelt werden.
  • Festlegung eines bestimmten Verfahrens erforderlich, auf dessen Grundlage dann Angebote eingeholt werden können bzw. müssen.
  • Grundsätzlich in Bayern 4 Maßstabsvarianten anerkannt:
    • Wahrscheinlichkeitsmaßstab
      • 1. Fläche x Gebietsabflussbeiwert
      • 2. Fläche x Grundstücksabflussbeiwert
    • Wirklichkeitsmaßstab
      • 3. Angeschlossene versiegelte Fläche
      • 4. Angeschlossene versiegelte Fläche x Versiegelungsbeiwert
  • Herr E. vom IB Miller hat am 09.12.2015 die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt.
  • Durchgesetzt hat sich der sog. „Grundstücksabflussbeiwert“.
    • Gegebenheiten der einzelnen Grundstücke
    • geringster Verwaltungsaufwand.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschliesst, die zur Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr erforderlichen abflussrelevanten Flächen auf der Grundlage des sog. Grundstücksabflussbeiwertes zu ermitteln und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung von Vergleichsangeboten.

Diskussion

  • WS: ca. 110.000,- € Kosten. Umgelegt auf 4 Jahre?
  • SD: Ja
  • WS: Dann steigt Wasserpreis um 10 Cent bei 300.000 m³ abgegebener Wassermenge?
  • SD: Nein, richtet sich gerade nicht nach der abgegebenen Wassermenge, sondern nach dem Wasserabfluss und den versiegelten Flächen. Die Auswirkung auf die einzelne Gebühr lässt sich aktuell nicht vorhersagen. (sinngemäß)

05 Resolution des Stadtrates von Burgkunstadt zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP) und europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA)

Sachverhalt

  • UM hat am 24.03.2015 für die Fraktion der Freien Wähler beantragt, das Thema Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA auf die Tagesordnung des Stadtrates von Burgkunstadt zu setzen. Im Kern ist die Fraktion der Freien Wähler der Ansicht, dass das geplante Freihandelsabkommen eine Bedrohung für die kommunale Daseinsvorsorge darstellt und daher in der derzeitigen Form abzulehnen ist. Es wird der Vorschlag gemacht, dass der Stadtrat eine Resolution zu diesem Thema beschließt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt beschließt folgende Resolution:

1. Der Rat der Stadt Burgkunstadt fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) solange nicht zuzustimmen, bis gesichert ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge dadurch nicht gefährdet werden.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP, CETA und TISA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden. Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art. 14 formuliert. Die Kontrolle staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Stadtrat fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden. Aufgrund des bisher bekannt gewordenen Inhaltes und der daraus resultierenden Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge (Punkt 1 bis 4) lehnt der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA ab. Der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt beauftragt Bürgermeisterin Christine Frieß, diese Resolution

a) dem Bayerischen Gemeinde- und Städtetag

b) dem Mandatsträgern im EU-Parlament, Bundestag und Bundesrat bekannt zu geben, sowie die Öffentlichkeit zu informieren.

Diskussion

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

  • TM: "Der Bürgerverein und ich persönlich unterstützen die Resolution voll inhaltlich und hoffen, dass ihr möglichst einstimmig zugestimmt wird. Lassen Sie mich noch 3 Punkte ergänzen, um zu zeigen, wie sehr wir hier konkret betroffen sind :

1.Gemeinden müssten Waren und Dienstleistungen ab einem Wert von ca. 175 T Euro transatlantisch ausschreiben ( Bauaufträge ab einem Volumen v. 4,3 Millionen Euro )

Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit könnten durch Klauseln durchaus in Frage gestellt werden. Eine Kopplung der Vergabe an Tarifverträge und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen können als “Bruch der legitimen Gewinnerwartungen der Investoren “ gesehen werden.

2. Künftige Liberalisierung können nicht mehr revidiert werden, sondern sind verpflichtend:

d.h. wenn die Stadt einen Teilbereich privatisiert ( z.B. Stadtwerke ) können sie später nicht mehr rekommunalisiert werden.

und 3., ob sich die Struktur der öffentlich-rechtlichen Sparkassen so erhalten lässt, ist auch äußerst fraglich.

Deshalb meine Bitte : Stimmen Sie alle der Resolution zu."

Beschluss

angenommen (18/0)

06 Baumpflege auf dem Friedhof Burgkunstadt

07 Beschluss Energienutzungskonzept

08 Errichtung einer Skateranlage; Auftragsvergabe

09 Kanalverlegung Am Gutshof; Auftragsvergabe

10 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2015 und 22.04.2015

12 Anfragen

Fußnoten

<references/>