Rücklage

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Rücklagen sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen. (KommHV-Kameralistik § 20 Abs. 1)

Die Rücklagenzuführung muss im Vermögenshaushalt als Ausgabe ausgewiesen sein.<ref>s. Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 81</ref>

Haushaltsstelle

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>