Stadtratssitzung-2015-01-13

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Bauausschussitzung

TAGESORDNUNG

01 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/46 der Gemarkung Burgkunstadt (Prelles 15) (2014-0047)

einstimmig beschlossen

02 Bauantrag auf Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/20 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 16) (2014-0049)

einstimmig beschlossen

03 Bauantrag auf Errichtung von 115 Parkplätzen auf den Grundstücken Flst.Nrn. 708, 709 und 710 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Straße Anger) (2014-0048)

einstimmig beschlossen

04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2014

einstimmig beschlossen


TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 13. Januar 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Anwesend: 20 (+1)

Öffentlich:

01 Bekanntgaben

Bürgermeisterin Frieß verliest folgende Bekanntgaben:

  • Die Bürgerversammlung findet am 5.2.2015 um 19:30 Uhr im Gasthof Drei Kronenburg und Stadt statt.
  • Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 9.12.2014 den Hort in der Grundschule abgelehnt. Da hierüber öffentlich getagt wurde, sei in der örtlichen Presse über den Beschluss berichtet worden. Nunmehr liege eine Anfrage des Landratsamts Lichtenfels vor zur weiteren Bedarfsplanung. Es wurde eine Frist bis 30.1.2015 gesetzt zur Information über die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots.

02 Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Lerchenbühl BA III; Vorstellung des Konzeptes der Firma Bayerngrund<ref>Siehe auch Ausweisung neuer Baugebiete</ref>

Herr R. Von der Firma Bayerngrund stellt das Geschäftsmodell von Bayerngrund vor:

Gesellschafter<ref>Siehe auch http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/gesellschafter.php Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:59 Uhr</ref>
  • 25 % Freistaat Bayern
  • 25 % Bayerische Ärzteversorgung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
  • 25 % Bayerische Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Kommunalbeirat

Der Kommunalbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Institutionen<ref>Quelle:http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/kommunalbeirat.php - Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:57 Uhr </ref>

  • Bayerischer Gemeindetag
  • Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
  • Sparkassenverband Bayern
  • Bayerischer Landkreistag
  • Bayerischer Städtetag
  • Kreissparkasse Augsburg
Tätigkeiten
Träger der Erschließung

Träger der Erschließung kann entweder die Kommune sein (BauGB § 127 ff. oder ein Dritter (§ 11 BauGB.

Soweit die Bayerngrund als Dritter im Sinne des § 11 BauGB auftritt, gestalten sich die Vertragsbeziehungen wie folgt:

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03 Sportlerehrung 2014

04 Neubau eines Lehrschwimmbeckens

Die Stellungnahme der Fraktion des Bürgervereins<ref>Dies ist eine vorbereitete Stellungnahme, die nicht wörtlich verlesen wurde, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt wurde. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kanen. Es gilt das gesprochene Wort.</ref>

Dies ist eine vorbereitete Stellungnahme, die nicht wörtlich verlesen wurde, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt wurde. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kanen. Es gilt das gesprochene Wort.

Der Bürgerverein hat sich in seinem Wahlprogramm grundsätzlich für den Bau eines Lehrschwimmbeckens ausgesprochen. Dem lagen jedoch Annahmen zugrunde, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt haben, so etwa die Annahme, eine Überdachung des jetzigen Freibads und damit eine Erhöhung der Auslastung durch Betrieb nur eines Bades sei möglich. Ferner die Annahme, es würden keine umliegenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Da ausreichende Kapazitäten in Marktgraitz und Michelau nun doch zur Verfügung stehen, wandelt sich nach unserer Auffassung der Charakter des Projekts von einer Pflichtaufgabe zu einer freiwilligen Aufgabe.

Die Fraktion des Bürgervereins wäre bereit, einem Lehrschwimmbecken zuzustimmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:

(1) Das aktuell vorliegende Konzept muss dahingehend verbessert werden, dass Freibad und Lehrschwimmbecken als Einheit behandelt werden. Sollten die versprochenen Synergien aus dem Bau des Lehrschwimmbeckens bezüglich des Freibads nicht eintreten, muss vorab entschieden werden, ob man sich zwei defizitäre Schwimmeinrichtungen 260.000,- € + mindestens 100.000,- €) leisten kann. Die bisherige Weigerung von Altenkunstadt, eine Kombination aus Freibad und Lehrschwimmbecken in einem Zweckverband zuzulassen, ist mit Altenkunstadt nochmals zu verhandeln, auch was eine weitergehende Konzeption und Nutzung des Blockheizkraftwerks angeht. Die möglichen Synergien können auch im Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden, so dass Altenkunstadt aus diesem Konzept kein Schaden entstehen muss.

(2) Das Vorhaben muss haushaltsrechtlich zulässig sein. Nach aktuellen Maßstäben sehen wir dies nicht gegeben. Im Rahmen der seit 1.1.2015 wieder bestehenden vorläufigen Haushaltsführung sind weder Verpflichtungen noch Ausgaben für neue Aufgaben zulässig. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Burgkunstadt ist auch bei Vorliegen eines genehmigten Haushalts wohl nicht gewährleistet. Unser Schuldendienst beträgt ca. 1,35 Mio. Euro im Jahr. Wir finanzieren unseren Schuldendienst mittlerweile durch Aufnahme neuer Kredite. Wir befinden uns in einer Schuldenspirale, einem Teufelskreis, und wir müssen diese Situation als dramatisch mit unbedingtem Handlungsbedarf anerkennen (siehe Bescheid vom Landratsamt zum Haushalt 2014: “Soweit noch freiwillige Leistungen gewährt werden, sind diese abzubauen.”). Wir müssen daher zunächst dafür sorgen, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens in zulässiger Weise beschlossen werden kann.

(3) Die jährliche Belastung für den Haushalt der Stadt Burgkunstadt darf nicht wesentlich mehr als ca. 100.000,- € betragen, die durch Einsparungen gegenfinanziert werden müssen.

05 Künftige Entwicklung der Mittelschule Burgkunstadt

06 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Vorstellung der bisherigen Planung und Billigungsbeschluss

07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2014 und 09.12.2014

09 Anfragen

Fußnoten

<references />