Ganztagsschule

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Wahlmöglichkeit der Eltern

Das Schulrecht in Bayern bzgl. Regelschule und alternativen Schulformen räumt den Eltern eine Wahlmöglichkeit ein. Die Wahlsituation macht die Ganztagsschulen gerade nicht zur Pflicht. Erst nach der getroffenen Wahl entsteht eine rechtliche Verbindlichkeit, aus der sich aber auch nicht jeder Anspruch begründet.

Volksschule

Pflicht ist in Bayern nur der Halbtagsunterricht (Regelschule) und zwar in einer Form, die den Kindern ein Vorrücken ermöglicht (das ist der Rechtsanspruch der Kinder/Eltern, mehr nicht)

Alternative Schulformen

Freiwillig (Wahlmöglichkeit) sind Flexible Grundschule (Kombiklassen) und die sog. Ganztagesschule, die häufig aber um 15:00 Uhr oder 15:30 Uhr Uhr für die Grundschüler endet. Die Regelschule hat immer noch rechtlichen Vorrang - ungeachtet der Tatsache, dass andere Schulformen möglich sind. Erst mit der Wahl für eine alternative Schulform ergibt sich eine örtliche Rechtssituation, aber keine allgemeine (gestuftes Recht).

Pressemitteilungen

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Siehe auch