Reines Wohngebiet
Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. (BauNVO § 3 Abs. 1)
Normen
Rechtsprechung
- BayVGH, Beschluss vom 21.03.2016 - 2 ZB 14.1201 - Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet zulässig
Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. (BauNVO § 3 Abs. 1)