Urheberrechtliche Einordnung des Bebauungsplans
Version vom 5. Juni 2020, 14:12 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Da es sich bei dem Bebauungsplan auch im verwaltungsrechtlichen Sinne um eine Satzung und somit Rechtsnorm handelt, fällt dieser unter UrhG § 5 Absatz 1.