Mitgliederversammlung (außerordentlich) 2013/01 vom 19.07.2013

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Datum: Freitag, 19.07.13, 19.30 Uhr

Ort: Landgasthof Zum Anker, Burgkunstadt

Erschienene Mitglieder:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Tagesordnung

1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

2. Beschluss zur Finanzordnung

3. Beschluss über die Durchführung eines Bürgerbegehrens "Bürgerinformationssatzung" für den Fall, dass der Bürgerantrag zur Bürgerinformationssatzung im Stadtrat abgelehnt wird

4. Wünsche und Anträge


Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Beschluss zur Finanzordnung

Beschluss über die Durchführung eines Bürgerbegehrens "Bürgerinformationssatzung" für den Fall, dass der Bürgerantrag zur Bürgerinformationssatzung im Stadtrat abgelehnt wird

Wünsche und Anträge

Normen

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
  3. Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
  6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
  7. Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.