Stadtratssitzung-2014-12-09

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Anwesend: 19 + BMin

Entschuldigt: TM

Bauausschuss

TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Bauausschusses am: Dienstag, 09.Dezember 2014 um 19:00 Uhr im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1303/1 der Gemarkung Burgkunstadt (Franz-Roscher-Str. 1) (2014-0044)

einstimmig beschlossen

02 Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 987/2 der Gemarkung Burgkunstadt (Ebnether Str. 24

einstimmig beschlossen


03 Bauantrag auf Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück Flst.Nr. 707 der Gemarkung Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8) (2014-0041)

einstimmig beschlossen


04 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/42 der Gemarkung Burgkunstadt (Danziger Weg 4) (2014-0039)

einstimmig beschlossen

05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2014

einstimmig beschlossen

Öffentliche Stadtratssitzung am 09.12.2014, 19:30 Uhr

00 Anträge zur Tagesordnung

Bürgerverein

Der Bürgerverein stellte folgende Anträge zur Tagesordnung:

"Der Bürgerverein stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 im öffentlichen Teil der Sitzung heute zu behandeln. (ggf. für jeden TOP einzeln abstimmen)

Begründung:

Die Voraussetzungen des Ausschlusses der Öffentlichkeit sind in der Bayerischen Gemeindeordnung relativ eng gefasst. Grundsätzlich haben die Sitzungen des Stadtrats öffentlich stattzufinden. Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn

  • Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder
  • berechtigte Ansprüche einzelner

entgegenstehen. Ein Ermessensspielraum bei der Handhabung dieser Regelung besteht für die Kommunen nicht.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit liegen in keinem der genannten Tagesordnungspunkte vor. Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 wurden bereits in öffentlicher Sitzung behandelt. Weder Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit noch berechtigte Ansprüche Einzelner berechtigen nunmehr zu einer Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung. Bei Tagesordnungspunkt 10 handelt es sich um eine Vergabeangelegenheit. Das Bayerische Staatsministerium des Innern führt in einem Schreiben vom 31.10.1991 aus:

„Die Vorschriften der Gemeindeordnung und Landkreisordnung gehen den Regeln der VOB und der VOL, die ihrer Rechtsnatur nach keine Rechtsnormen sind, vor. [Anm: Dies gilt somit sinngemäß auch für die VOF] Der … Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderats- bzw. Kreistagssitzungen gilt daher auch für die Beratung und Beschlussfassung über Vergaben nach der VOL und nach der VOB [und sinngemäß damit auch nach der VOF]. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt im allgemeinen nur in Betracht, wenn im Einzelfall auch Fragen der persönlichen Verhältnisse eines Bieters, etwa seine Bonität. etc, erörtert warden."[ Eine Diskussion über die Bonität des Bieters oder sonstige persönliche Verhältnisse ist hier nicht Gegenstand des Tagesordnungspunkts und auch nicht zu erwarten. Die Vergabeangelegenheit ist damit eindeutig öffentlich zu behandeln.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert:

"Einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von Offenheit geprägt ist.“<ref>BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 139/81</ref>

Dies gilt auch für den Stadtrat Burgkunstadt. Dadurch, dass eindeutig öffentliche Angelegenheiten zunächst auf die nicht-öffentliche Tagesordnung gesetzt werden, wird eine den Bürgern zustehende Beteiligung und Information im Vorfeld der Stadtratssitzung sowie eine öffentliche Diskussion über diese öffentlichen Themen vereitelt. Damit die Rechte der Bürger auf ausreichende Öffentlichkeit gewahrt sind, werden wir bei erneuten Gesetzesbrüchen künftig beantragen, die genannten Punkte zu vertagen und die öffentliche Bekanntmachung vor der nächsten Stadtratssitzung nachzuholen. Je nach Entscheidung des Stadtrats kündige ich ggf. eine Überprüfung durch die Rechtsaufsicht<ref>Da der Stadtrat 3 von 4 bzw. 4 von 5 Anträgen auf Behandlung in öffentlicher Sitzung stattgegeben hat, hatte sich diese Ankündigung ("ggf.") erledigt</ref> an." (MD)

  • TOP 08 (+) (öffentliche Behandlung)
  • TOP 09 (+)
  • TOP 10 (+)
  • TOP 11 (-)
  • TOp 12 (+)

Freie Wähler

  • Antrag auf öffentliche Behandlung der TOP 09 und 12 (UM)
    • TOP 09 (+)
    • TOP 12 (+)

01 Bekanntgaben

Es werden derzeit keine Baumaßnahmen am Gebäude durchgeführt, Die Vereine, die das Brauhaus bisher genutzt hatten werden ausgelagert. Ersatzräume im Grundschulgebäude Mainroth werden angeboten. Der Gehweg wir zur Sicherung gesperrt. Die Stadtverwaltung soll eine Schadstoffuntersuchung im und am Gebäude in Auftrag geben. Im Frühjahr 2015 findet eine Infoveranstaltung für die Bürger von Mainroth statt.

02 Schwimmunterricht für die 1. und 2. Jahrgangsstufe der Grundschule<ref>siehe auch Lehrschwimmbecken, Schwimmbad</ref>

Sachverhalt

In Michelau gibt es ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden. Dies kann an folgenden Tagen angemietet werden:

  • Montag 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag 13:00 – 14:30 Uhr
  • Donnerstag 13:00 – 14:30 Uhr
  • Freitag 13:00 – 16:00 Uhr
  • Samstag 08:00 – 13:00 Uhr
  • Miete für 45 Minuten: 60 EUR.
  • Im Schuljahr 2014/ 2015 für Grundschule nicht möglich, Schwimmunterricht anzubieten. Ab dem Schuljahr 2015/ 2016 möglich.
  • Für das Schuljahr 2014/2015 könnte der Schwimmunterricht auf freiwilliger Basis angeboten werden. Ein Kurs dauert ca. 8 Wochen. Max. eine ¾ Stunde reiner Unterricht.

Interesse bekundet in der

  • Klasse 1a 13 von 20 Kindern
  • Klasse 1b 12 von 18 Kindern
  • Klasse 2a 13 von 24 Kindern
  • Klasse 2b 14 von 26 Kindern

Kosten Hallenbad Michelau

  • 2 Gruppen je 45 Minuten 120,00 EUR
  • 2 x wöchentlich 240,00 EUR
  • Fahrtkosten
  • 4 Fahrten (Hin- und Rückfahrt 2 Gruppen) 200,00 EUR
  • 2 x wöchentlich 400,00 EUR

640,00 EUR 8 Wochen: 5.120,00 EUR

Bei Bildung von 3 oder 4 Gruppen - Kosten max. 10.240 EUR pro Schuljahr.

Intensivierung des Schwimmunterrichts im Freibad Burgkunstadt möglich.

Diskussion

  • WS: "Erschreckend, dass 60% der Kinder nicht schwimmen können, Schwimmunterricht ist freiwillige Leistung, daher nicht kostenlos anbieten
  • GK: (+) dafür
  • HPM: man muss unterscheiden zwischen Kosten des Schwimmens im Schulunterricht und Schwimmen als außerschulisches Angebot. Letzteres ist freiwllige Leistung. Nicht von der Stadt zu bezahlen.
  • KW: als Schwimmunterreicht ja, Tendenz pro Lehrschwimmbecken

MDo: dafür, spricht gegen Lehrschwimmbecken

  • CF: pro Lehrschwimmbecken
  • UK: Kosten der Fachangestellten Bäderbetriebe fehlen
  • HPM: eher Tendenz contra Lehrschwimmbecken
  • MHe: Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts fallen die Fachangestelltenkosten weg
  • MHo: positiv
  • MD: Bedankt sich bei Fr. E. für die Recherche, wichtige Information, da sich dadurch der Charakter des Lehrschwimmbecksns von Pflichtaufgabe (bisherige Annahme des Fehlens umliegender Kapazitäten) in freiwillige Aufgabe (umliegende Kapazitäten ausreichend für Schwimmunterricht) ändert

Beschluss

Beschluss: Der Stadtrat nimmt von dem vorgestellten Konzept zur Durchführung des Schwimmunterrichts für die 1. und 2. Jahrgangsstufe der Grundschule Burgkunstadt Kenntnis.

03 Ausbau der GVS Burgkunstadt - Hainweiher

  • Der Stadtrat beschließt, dass man vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit durch das Landratsamt Lichtenfels das Bauvorhaben - Ausbau der GVS Burgkunstadt/Hainweiher zur Ausschreibung bringt.

einstimmig beschlossen

04 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Errichtung einer Skater-/Bikeranlage

Auf Nachfrage teilte HE mit, dass die Stadt ca. 105.000 € von der Gesamtsumme zahlen muss.

MD: Dem Beschluss soll hinzuzufügen werden: "Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"

  • Der Stadtrat beschließt: Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit, dass die Verwaltung für die von der Regierung von Oberfranken genehmigten Skater- Bikeranlage mit einer Gesamtsumme von 231.000 € die Ausschreibung durchführt - allerdings erst, wenn der Nutzungsvertrag für das Grundstück abgeschlossen und notariell beurkundet ist.

08 Festlegung des Verfahrens zur Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller stellt Möglichkeiten zur Gebührenermittlung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr vor.

MD: Beantragt, den Beschluss auf die Januar - Sitzung zu vertagen, damit die Kosten diskutiert werden können.

  • Beschluss zur Vertagung wurde mit 17 Gegenstimmen abgelehnt
  • Beschluss zur Beauftragung des IB Miller zur Erstellung eines digitalen Flächenkatasters wurde einstimmig abgelehnt
  • Beschluss zur Beauftragung des IB Miller zur Erstellung eines digitalen Abwasserkatasters wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt

09 Barrierefreie Erschließung des Grundschulgebäudes Burgkunstadt; Alternative Planung des Personenaufzuges an der östlichen Giebelseite des Gebäudes

  • Der Stadtrat beschließt, den Aufzug nicht zu verlegen
      • Anmerkung Marcus: Stimmt das so?

Mit 17 / 3 Stimmen beschlossen

10 Errichtung eines Hortes im UG einschließlich teilweiser Sanierung des Grundschulgebäudes; Weitere Vorgehensweise

  • Antrag zur Beauftragung des Architektenbüro Klerner den Hort in der Grundschule weiter zu planen wurde mit 9/11 Stimmen abgelehnt
  • Der Stadtrat beschließt die zur kostenpflichtigen Überprüfung zur Erstellung des Horts in der Hauptschule

Mit 11/9 Stimmen beschlossen

12 Verkauf des ehem. Schulhauses in Ebneth (Anwesen Hauptstraße 25)

  • MDo: für Ausschreibung

...

  • Antrag abgelehnt

05 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

  • Das Architektenbüro Klerner, ... und Henkel wurden beauftragt, die baulichen Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule Burgkunstadt umzusetzen.
  • Vollständige Verlesung der Genehmigung des Haushalts 2014 gemäß Bescheid vom Landratsamt Lichtenfels.

06 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 04.11.2014

einstimmig beschlossen

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung

siehe auch

Fußnoten

<references />