Stadtratssitzung-2021-06-08

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Stadtrat

Sitzungsnummer: SR/2021/007

Sitzungstermin: Dienstag, 8. Juni 2021

Sitzungsbeginn: 19:45 Uhr

Sitzungsort: Stadthalle

Öffentlicher Teil

TOP 02 Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen über das Bürgerinformationssystem; weitere Vorgehensweise

Projekt Projekt::Bürgerinformationssystem
Stichwort Stichwort::Beschlussvoirlage
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::Category:Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die dauerhafte Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen (ohne Dateianhänge) der Stadtratssitzungen im Internet über das Bürgerinformationsportal.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/168
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

In den Sitzungen am 01.09.2020 und 06.10.2020 wurde der Antrag des Bürgervereins behandelt, der wie folgt lautete:

Die Stadt Burgkunstadt soll der Öffentlichkeit künftig über das bereits vorhandene Bürgerinformationssystem die Beschlussvorlagen für die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen zur Verfügung stellen.

Der Stadtrat beschloss am 06.10.2020 die Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen (ohne Dateianhänge) der Stadtratssitzungen im Internet für eine Testphase von 6 Monaten. Die Testphase startete am 01.12.2020. Die Testphase wurde seitens der Fraktion der Grünen angeregt.

Der Verwaltung sind nur positive Erfahrungen bekannt und schlägt dem Stadtrat vor, dauerhaft so zu verfahren.


TOP 03 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt - Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein

Projekt Projekt::Freiwillige Feuerwehr Kirchlein
Stichwort Stichwort::Feuerwehrbedarfsplanung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst die Beschaffung eines TSF für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein im Rahmen der bestehenden Feuerwehrbedarfsplanung und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der möglichen Förderung.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/167
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Nach der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt ist für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein ein Tragkraftspritzenfahrzeug (ohne Atemschutz) vorgesehen.

Generell kommt es in den Ortsteilfeuerwehren mit TSA (Tragkraftspritzenanhänger) vermehrt zu Mobilitätsproblemen. Landwirte, die ihre Traktoren im Einsatzfall zur Verfügung stellen, werden immer weniger. Es besteht die Gefahr, dass im Einsatzfall die benötigten TSA´s an der Einsatzstelle nicht zeitgerecht eintreffen.

Darüber hinaus sind mit dem schaumstoffverarbeitenden Betrieb in Kirchlein und der Biogasanlage in Hainzendorf zwei Objekte mit erhöhtem Risiko zu berücksichtigen.

Die Zuwendung für ein TSF beträgt derzeit 23.000 EUR. Die Anschaffungskosten betragen durchschnittlich 85.000 EUR.

Für 2021 waren die Beantragung der Förderungen, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie die Ausschreibung vorgesehen. Die Beschaffung soll in 2022 erfolgen.

Da der Schwellenwert von 214.000 EUR nicht überschritten wird, ist eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich.

Eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Kommunen ist bei diesem Projekt mangels Kooperationspartner nicht möglich.


TOP 04 Neubau eines Kinderhauses und Sanierung der Friedrich-Baur-Grundschule - VGV-Verfahren Tragwerksplanung - Auftragsvergabe

TOP 05 Beschluss der Anlage "Geschäftsflächen" zur Gestaltungsfibel

TOP 06 Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgkunstadt

TOP 07 Am Bauershof 2 - Weitere Vorgehensweise

TOP 08 Überplanung des Notargartens im Zuge der Neugestaltung der Bahnhofstraße

TOP 09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

TOP 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2021

Publikationen