Erforderlichkeit der Planung
Version vom 30. Juni 2016, 22:52 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1).
Normen
- BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1