Qualifizierter Bebauungsplan
Version vom 3. Juni 2020, 15:25 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Ein Bebauungsplan, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über
- die Art und
- das Maß der baulichen Nutzung,
- die überbaubaren Grundstücksflächen und
- die örtlichen Verkehrsflächen enthält.
Normen
- BauGB § 30 Abs. 1
- BauGB § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot: Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des BauGB § 30 Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags über die Erschließung ab, ist sie verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen.