Nebentätigkeit

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Begriff

Nebentätigkeit eines Beamten ist die Ausübung eines Nebenamts oder einer Nebenbeschäftigung (BayNV § 2 Abs. 1).

Ablieferungspflicht

Vergütungen nach BayNV § 9 Absatz 1 dürfen für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Nebentätigkeiten folgende Beträge nicht übersteigen:

Bei Beamten der Besoldungsgruppen

...

A 13 bis A 16, R 1 und R 2 6.864,85 €.


Normen

Publikationen

Einzelfälle

Siehe auch