Niederschlagswasser: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
 
Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser ({{WHG 54}} Abs. 1 Nr. 2).  
 
Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser ({{WHG 54}} Abs. 1 Nr. 2).  
  
Niederschlagswasser zählt nach WHG § 54 Abs. 1 Nr 2 zum [[Abwasser]]. Niederschlagswasser soll nach {{WHG 55}} Abs. 2 ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
+
Niederschlagswasser zählt nach WHG § 54 Abs. 1 Nr 2 zum [[Abwasser]]. Niederschlagswasser soll nach {{WHG 55}} Abs. 2 ortsnah versickert (z.B. [[Regenrückhaltebecken]]), verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Abwasserbeseitigung]]
 
* [[Abwasserbeseitigung]]

Version vom 20. März 2014, 08:14 Uhr

Begriff

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (WHG § 54 Abs. 1 Nr. 2).

Niederschlagswasser zählt nach WHG § 54 Abs. 1 Nr 2 zum Abwasser. Niederschlagswasser soll nach WHG § 55 Abs. 2 ortsnah versickert (z.B. Regenrückhaltebecken), verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Siehe auch