Vergabeverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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===Eignungsanforderungen prüfen===
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===Aus Sicht der Vergabestelle===
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==Aus Sicht der Vergabestelle==
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==Die einzelnen Verfahrensschtitte==
  
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==Normen==
 
==Normen==

Version vom 5. Dezember 2020, 16:00 Uhr

Übersichten

Aus Sicht des Bieters<ref>Quelle: Felix Zimmermann, E-Vergabe – Praxishinweise und Marktüberblick: Schnelleinstieg für öffentliche Auftraggeber und Bieter (essentials), Springer Fachmedien Wiesbaden, ISBN 9783658155247, S. 19</ref>

Schritte des Bieters im Vergabeprozess 01.png

Ausschreibung finden

SchrittedesBietersimVergabeprozess Ausschreibungfinden.png

Aus Sicht der Vergabestelle

Vergabeprozess aus Sicht der Vergabestelle.png

Die einzelnen Verfahrensschtitte

Bedarfsermittlung

Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, den Auftragsgegenstand so festzulegen, dass sein Bedarf gedeckt wird. Rechtsvorschriften im öffentlichen Auftragswesen befassen sich weniger damit, was Vergabebehörden beschaffen, sondern vielmehr damit, wie sie es beschaffen. Aus diesem Grunde wird der Gegenstand eines Auftrags als solcher von den Vergaberichtlinien nicht eingeschränkt.<ref>Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 31</ref>

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil 4. Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Kapitel 1. Vergabeverfahren

Abschnitt 1. Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (GWB § 97 bis GWB § 114)

Abschnitt 2. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (GWB § 115 bis GWB § 118)

Unterabschnitt 1. Anwendungsbereich (§ 115 - § 118)
Unterabschnitt 2. Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§ 119 - § 135)

Abschnitt 3. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (GWB § 119 bis GWB § 154)

Unterabschnitt 1. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber (§ 136 - § 143)
Unterabschnitt 2. Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen (§ 144 - § 147)
Unterabschnitt 3. Vergabe von Konzessionen (§ 148 - § 154)

Bekanntmachungen

Muster

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>