Bürgerversammlung 2020 am 13.02.2020: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2020, 09:21 Uhr
Anfragen
Bernd Weickert
1. Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen:
2011 wurden die ersten Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Wie viele Grundstückseigentümer wurden bisher dazu aufgefordert? Wie viele müssen noch aufgefordert werden? Wie viele der aufgeforderten Grundstückseigentümer sind der Aufforderung nicht nachgekommen? Gegen wie viele dieser säumigen Grundstückseigentümer wurden Zwangsmittel verhängt?
2. Eigenüberwachung der städtischen Sammelkanäle:
Die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) verlangt, dass die Sammelkanäle alle 10 Jahre einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen werden müssen. Diese Verordnung ist 1995 in Kraft getreten. Das städtische Kanalnetz müsste somit schon zwei Mal komplett überprüft worden sein. Bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind, muss eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Haben diese Überprüfungen nach EÜV stattgefunden? Wurden die Mängel beseitigt?
3. Straßenzustandsbericht:
Bitte legen Sie eine aktuelle Liste der städtischen Straßen und Plätze vor, aus denen der Sanierungsbedarf hervorgeht. Die Bewertung der Straßen kann beispielsweise in drei Gruppen erfolgen: neuwertig, Reparaturen erforderlich, Komplettsanierung erforderlich. Geben Sie für die Komplettsanierungen an, in welchem Jahr oder in welcher priorisierten Reihenfolge sie erfolgen sollen.
4. Haushaltssatzung 2020:
Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) lautet: „Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Das ist bis heute für das Jahr 2020 nicht geschehen. Wie sieht der Zeitplan für die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 aus?
Marcus Dinglreiter
In welcher Höhe wurden in der Amtsperiode seit 2014 welche jährlichen Investitionen in den Ortsteilen und im gesamten Stadtgebiet vorgenommen
(Bitte um eine jährliche Einzelaufstellung und Pro-Kopf-Investitionssummen seit 2014 nach Ortsteilen/Gesamtstadtgebiet)
In welcher Höhe haben welche Stadträte in der Amtsperiode ab 2014 Aufträge von der Stadt Burgkunstadt erhalten?
Ist es richtig, dass das TECnet Obermain sich im Jahr 2019 oder vorher an die Stadt gewandt hat, weil es nach Räumlichkeiten für den Kulturbetrieb im Stadtgebiet Burgkunstadt gesucht hat?
Wenn ja, was haben Sie als Bürgermeisterin unternommen, um einen Umzug von Küps nach Burgkunstadt zu ermöglichen? Wurde der Stadtrat über das Ansiedlungsinteresse informiert?
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Leerstände zu beenden?
Marcus Dinglreiter hatte in der Bürgerversammlung 2020 am 13.02.2020 die Frage gestellt: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Leerstände zu beenden?
Antwort der Stadt Burgkunstadt<ref>Quelle: https://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2020/mai/bv-2020.pdf, Seite 100 ff. </ref>:
"Die Stadt ergreift folgende Maßnahmen, um Leerstände zu beseitigen:
- Implementierung Stadtumbaumanagement, Leerstandserfassung
- Die Stadt Burgkunstadt hat seit dem 01.01.2019 ein Innenstadtmanagement, bestehend aus Frau Edith Obrusnikund Herrn Franz Ullrich, mit dem Innenstadt-, Leerstands-und Branchenmanagement sowie mit der Koordination des städtebaulichen Erneuerungsprozesses beauftragt. Es wurden bereits die Leerstände in der Innenstadt erfasst und kartiert.
- Eigentümeransprache
- Die Eigentümer der Objekte wurden zum Teil bereits kontaktiert mit dem Ziel, Informationen über die geplanten künftigen Nutzungen und Unterstützungsbedarfe zu erhalten. Zudem werden die Eigentümer über die Kommunalen Förderprogramme und weitere Fördermöglichkeiten unterrichtet.
- Kommunale Förderprogramme „Stadtsanierungsprogramm“ und „Geschäftsflächenprogramm“
- In der Sitzung am 10.09.2019 wurden die beiden Sanierungsprogramme „Stadtsanierungsprogramm“ und „Geschäftsflächenprogramm“ beschlossen. Im Rahmen des Stadtsanierungsprogramms unterstützt die Stadt Burgkunstadt private Bauherren bei notwendigen Umbauarbeiten durch die Gewährung eines Zuschusses. Die städtebauliche Entwicklung, sowie die Beseitigung von Leerständen werden so durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs-und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt.Gewerbe/EinzelhandelDas Geschäftsflächenprogramm unterstützt (potentielle) Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister bei allen Baumaßnahmen, die zur Aufwertung der Geschäftsräume beitragen. Somit wird ein Anreiz für Neuansiedlungen geschaffen, aber auch bestehende Ladengeschäfte können anstehende Modernisierungs-und Umbaumaßnahmen mit finanzieller Unterstützung durchführen (z.B. Schaffen von Barrierefreiheit, dringend notwendige technische oder gestalterische Aufwertungen)
- Kostenlose Sanierungsberatungen
- Das Stadtumbaumanagement beinhaltet kostenlose Sanierungsberatungen womit Bauherren ihre konkreten Vorstellungen mit Architekt Franz Ullrich, auch im Hinblick der beiden oben genannten Sanierungsprogramme, abstimmen können
- Kreative Zwischennutzung von Leerständen
- Um die leerstehenden Geschäfte mit den dazugehörigen Schaufenstern eine kurzfristige Nutzung zukommen zu lassen plant das Stadtumbaumanagement zusammen mit der Stadtverwaltung das Projekt „Schustermuseum im Schaufenster“. Hier ist geplant verschiedenen Epochen der Schuhindustrie mit Bildern und Exponaten in den jeweiligen Schaufenstern der Innenstadt auszustellen. Damit soll mehr Aufmerksamkeit generiert werden für das Schustermuseum und gleichzeitig für die leerstehenden Objekte.
- Machbarkeitsstudien Objekt „Am Bauershof 2“
- Das leerstehende Objekt „Am Bauershof 2“ der Stadt wird aktuell mit verschiedenen Konzepten überplant, damit es schnellstmöglich wieder aktiviert wird.
- Immobilienbörse (in Vorbereitung)
- Auf der Homepage der Stadt wird eine Immobilienbörse eingerichtet, auf der Verkäufer/Vermieter ihre Objekte kostenlos anbieten können. Gleichzeitig werden Gesuche von potentiellen Käufern/Mietern veröffentlicht."
Wie wird das Volksbegehren-Gesetz bezüglich der Gewässerrandstreifen in Burgkunstadt umgesetzt?
Anträge gemäß Art. 18 Abs. 4 GO
Bernd Weickert
1. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2020 beraten und beschließen.
Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich.
2. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2020 das Aufforderungsschreiben zuzuschicken.
Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Überwachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.
3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2020 durchzuführen.
Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.
4. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Sitzungsprotokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen im vollen Wortlaut im Internet veröffentlicht werden.
Begründung: Andere Gemeinden in Bayern veröffentlichen schon längst die Sitzungsprotokolle im Internet. Bisher können die Protokolle in Burgkunstadt nur im Rathaus eingesehen werden. Im Zuge einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist die Veröffentlichung im Internet eine Selbstverständlichkeit.
5. Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht werden.
Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Der von der Verwaltung gerne verwendete Satz „Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten“ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise.
6. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Nazisymbolik an der Grundschule (Schwert und Adler) umgehend entfernt wird.
Begründung: 1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hoheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders. Nazisymbolik hat an einer Grundschule der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suchen.
7. Der Stadtrat möge beschließen, die Kuni-Tremel-Eggert-Straße umzubenennen. Die Kosten, die den Anwohnern dadurch entstehen, soll die Stadt auf Antrag ersetzen.
Begründung: Tremel-Eggert war eine aktive Nationalsozialistin und verbreitete in ihren Werken nationalsozialistisches Gedankengut. Besonders in ihrem Buch „Freund Sansibar“ zeigte sie offen ihren Antisemitismus. Jemand, der angesichts der Verbrechen freiwillig gegen seine jüdischen Mitbürger hetzt, ist ein Täter, kein Mitläufer. Straßen nach Tätern zu benennen, ist ein verbrecherischer Akt gegenüber den Opfern.