Kleinsiedlungsgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. ({{BauNVO 2}} Abs. 1)<noinclude>
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[[Kleinsiedlungsgebiet|Kleinsiedlungsgebiete]] (WS) dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. ({{BauNVO 2}} Abs. 1)<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2020, 06:51 Uhr

Kleinsiedlungsgebiete (WS) dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. (BauNVO § 2 Abs. 1)

Normen

Siehe auch

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 183