Vereinsregister für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Mai 2020, 09:59 Uhr

Die Führung des Vereinsregisters ist in Bayern bei denjenigen Amtsgerichten konzentriert, die auch für die Führung des Handelsregisters zuständig sind. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht - Registergericht, in dessen Bezirk der eingetragene Verein seinen Sitz hat. Vereinsregister für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels ist das Amtsgericht Coburg.

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Siehe auch