Satzungsdurchbrechung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
 
* {{BGH II ZR 81/92}}: "Satzungsdurchbrechungen, die einen von der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand begründen, sind ohne Einhaltung der für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften unwirksam."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BGH II ZR 81/92}}: "Satzungsdurchbrechungen, die einen von der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand begründen, sind ohne Einhaltung der für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften unwirksam."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
* {{BayObLG 3Z BR 340/00}}
+
* {{BayObLG 3Z BR 340/00}}: Eine Mitgliederversammlung kann ein Vereinsorgan nur dann durch eine [[Blockwahl]] bestellen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 26. April 2020, 14:35 Uhr

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>