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[http://www.deliberationdaily.de/2016/12/was-die-demokratie-wirklich-gefaehrdet/ "Alles was zwischen Demokratie und Finsternis steht sind Normen: klein, zart, unauffällig und zerbrechlich. Das ist die große Gefahr des Jahres 2016: der gigantische Normenbruch um uns herum, der den Boden bereitet für die eigentliche, größere Gefahr."]
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<small>[http://www.deliberationdaily.de/2016/12/was-die-demokratie-wirklich-gefaehrdet/ "Alles was zwischen Demokratie und Finsternis steht sind Normen: klein, zart, unauffällig und zerbrechlich. Das ist die große Gefahr...: der gigantische Normenbruch um uns herum, der den Boden bereitet für die eigentliche, größere Gefahr."]</small>
  
 
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Version vom 21. Dezember 2016, 10:14 Uhr

KOMMUNALWIKI

"Alles was zwischen Demokratie und Finsternis steht sind Normen: klein, zart, unauffällig und zerbrechlich. Das ist die große Gefahr...: der gigantische Normenbruch um uns herum, der den Boden bereitet für die eigentliche, größere Gefahr."

6.380 Artikel, v.a. zur Kommunalpolitik in Burgkunstadt.

Ein Jahr im Stadtrat Burgkunstadt auf einen Blick: Stadtratssitzungen vom 26.07.2022: Stromnetz; 05.07.2022: Kanalsanierung Dammsiedlung und Am Gutshof - Geschäftsordnung - Leitlinien Freiflächengestaltung; 21.06.2022: Strategie & Projekte - gemeinsame Erarbeitung von Prioritäten; 31.05.2022; 03.05.2022; 05.04.2022; 15.03.2022; 08.03.2022; 08.02.2022; 11.01.2022; 15.12.2021; 07.12.2021; 09.11.2021; 26.10.2021; 05.10.2021; 07.09.2021; 03.08.2021; 06.07.2021;


                                      


Obermain Tagblatt 5.3.16, S.3
"Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie eine Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen. Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses." (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14)