Stadtratssitzung-2016-05-03-TOP-04-Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * unsichere Situation hinsichtlich des ELER: nicht bewerben, sondern auf Förderung über ALE konzentrieren | ||
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+ | * CF: Aufgrund neuer Sachlage sollte nur noch eingleisig ohne Abriss geplant werden. | ||
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+ | Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen. | ||
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− | |Maßnahme= | + | |Maßnahme=Haushaltsrechtliche Situation klären; Beauftragung HTS; zweigleisige Planung mit und ohne Abbruch Lehrerhaus |
|Notiz= | |Notiz= | ||
|Sollkosten= | |Sollkosten= |
Version vom 28. September 2016, 17:17 Uhr
Stichwörter
Stichwort::Kirchplatz Mainroth
Sachverhalt
- 14.04.2016 Gesprächstermin mit Herrn Baudirektor K. vom Amt für Ländliche Entwicklung bzgl. Fördermöglichkeiten
- Herr K.: enger Zeitrahmen, wenn Bezuschussung über ALE
- Frist Ende September 2016 Vorentwurf zur Prüfung vorlegen
- Fertigstellung der Baumaßnahme mit Verwendungsnachweis Frist Ende November 2017
- Hr. K.: Planungsauftrag für Vorentwurf schnellstmöglich vergeben.
- Situation mit Mieter nicht geklärt
- Vorschlag Hr. K.: zweigleisig
- (1) Entwurf mit und
- (2) Entwurf ohne Abbruch
- Vorschlag Hr. K.: zweigleisig
- ELER Programm (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums):
- Herr K.: ELER nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar
- Bewerbung im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres.
- Vergabe nach Punktesystem.
- Förderung 60%. Allerdings beziehen diese sich nur auf die Nettobaukosten. Weiterhin können Planungskosten nicht mit in Ansatz gebracht werden.
Vorschlag Verwaltung:
- Büro HTS soll zweigleisig planen: Planung mit und Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses.
- Honorarkosten von brutto 11.955,14 Euro (bereits in der Sitzung am 05.04.2016 beschlossen) erhöhen sich nicht.
- unsichere Situation hinsichtlich des ELER: nicht bewerben, sondern auf Förderung über ALE konzentrieren
Diskussion
- CF: Aufgrund neuer Sachlage sollte nur noch eingleisig ohne Abriss geplant werden.
- MD: Da es uns nichts kostet und die Entscheidung noch nicht endgültig ist über die Abbruchmöglichkeit, sollten wir beide Varianten beibehalten. Selbst einen Abbruch nicht möglich ist, könnte man eine Variante quasi auf Halde behalten
- TM: Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten? Ähnlich der Städtebauförderung?
- SD: Die gibt es, das würde allerdings ein genauso umfangreiches Verfahren wie beim ISEK nach sich ziehen.
- UlKo: Die SPD setzt sich dafür ein, den Kirchplatz noch nicht zu sanieren.
- SD: Die Leistungsphasen 1-3 bis zur Kostenberechnung werden beauftragt, alles andere ist optional.
- UlKo: Sehe ich das richtig, dass Ende 2017 alles fertig sein muss?
- SD: Ja.
- UlMü: Müssen wir die Förderung für die Planung zurückzahlen, wenn sie nicht umgesetzt wird?
- Hr. Sch.: Ja
- Hr. MaPü: Bis zum Kriegerdenkmal wird asphaltiert, die Nebenflächen werden gepflastert
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.
Beschluss
mehrheitlich 15 (BV)/2
Projektmanagement
Projekt | Projekt::Kirchplatz Mainroth |
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Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-05-03 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::03.05.2016 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt auf Grund des engen Zeitrahmens für die Inanspruchnahme eines Zuschusses durch das Amt für Ländliche Entwicklung, das Büro HTS vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit nun zu beauftragen, zweigleisig zu planen. Es ist zeitgleich eine Planung mit und eine Planung ohne Abbruch des Lehrerwohnhauses zu erstellen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme::Haushaltsrechtliche Situation klären; Beauftragung HTS; zweigleisige Planung mit und ohne Abbruch Lehrerhaus |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten::0,00 |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |