Erforderlichkeit der Planung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Juni 2016, 22:51 Uhr

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1(

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