Regens-Wagner-Schule Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juni 2016, 09:19 Uhr
Suchname::Regens-Wagner-Schule Burgkunstadt
Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Telefon: Telefon::+49 (9572) 389-200
Fax: Telefax::+49 (9572) 389-209
E-mail: E-Mail::fz-burgkunstadt@regens-wagner.de
URL::http://www.burgkunstadt.regens-wagner-schule.de
Schulleitung
Tobias Fürst, Studienrat im Förderschuldienst
Schulträger
Regens-Wagner-Stiftung Dillingen
Kardinal-von-Waldburgstraße 1
89407 Dillingen / Donau
Telefon: 09071 / 502-114
Fax: 09071 / 502-115
E-mail: direktion-dillingenregens-wagner.de
Beschreibung
Die staatlich anerkannte Regens-Wagner-Schule Burgkunstadt fördert Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Schwerpunktklassen bestehen für Kinder und Jugendliche mit Autismus. Ferner existiert eine Schwerpunktklasse "Unterstützte Kommunikation". Das Unterrichtsangebot reicht vom 1. bis 12. Schulbesuchsjahr (Grund-/Haupt-/Berufsschulstufe). Kernkompetenzen sind u.a. die Unterrichtsgestaltung zum selbständigen, selbsttätigen und differenzierten Lernen sowie die individualisierte Förder- und Unterrichtsarbeit. An der Schule arbeiten ca. 20 bis 25 Personen mit pädagogischer Qualifikation. Der Leitsatz "TRAUEN, VERTRAUEN, SELBSTVERTRAUEN - MEIN WEG" ist zugleich Zielperspektive für die Förderarbeit mit den SchülerInnen. Die Schule ist in der Region verwurzelt: der Elternbeirat veranstaltet das "Integrative Frühlingsfest - miteinander spielen", die Schule kooperiert mit den Regelschulen und nimmt am Burgkunstadter Weihnachtsmarkt teil. Neben den Schülern im Wohnheim nimmt die Schule auch Schüler aus der direkten Umgebung auf.
Normen
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- BayEUG Art. 6 Abs. 2 Nr. 3
- BayEUG Art. 33 Abs. 2: Von der Errichtung einer öffentlichen Förderschule soll abgesehen werden, wenn die ausreichende Unterrichtung und Erziehung der Schulpflichtigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine private, auf gemeinnütziger Grundlage betriebene Förderschule gewährleistet ist und sich der private Schulträger verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler aufzunehmen und nach den staatlichen Lehrplänen zu unterrichten, sofern die private Schule die heimatnächste Einrichtung für die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf ist.