Regens-Wagner-Schule Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BayEUG 33}} Abs. 2:  Von der Errichtung einer öffentlichen Förderschule soll abgesehen werden, wenn die ausreichende Unterrichtung und Erziehung der Schulpflichtigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine private, auf gemeinnütziger Grundlage betriebene Förderschule gewährleistet ist und sich der private Schulträger verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler aufzunehmen und nach den staatlichen Lehrplänen zu unterrichten, sofern die private Schule die heimatnächste Einrichtung für die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf ist.
  

Version vom 10. Juni 2016, 09:16 Uhr

Suchname::Regens-Wagner-Schule Burgkunstadt

Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Straße::Regens-Wagner-Platz 2

PLZ::96224 Ort::Burgkunstadt

Telefon: Telefon::+49 (9572) 389-200

Fax: Telefax::+49 (9572) 389-209

E-mail: E-Mail::fz-burgkunstadt@regens-wagner.de

URL::http://www.burgkunstadt.regens-wagner-schule.de

Schulleitung

Tobias Fürst, Studienrat im Förderschuldienst

Schulträger

Regens-Wagner-Stiftung Dillingen

Kardinal-von-Waldburgstraße 1

89407 Dillingen / Donau

Telefon: 09071 / 502-114

Fax: 09071 / 502-115

E-mail: direktion-dillingenregens-wagner.de

Normen

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

  • BayEUG Art. 6 Abs. 2 Nr. 3
  • BayEUG Art. 33 Abs. 2: Von der Errichtung einer öffentlichen Förderschule soll abgesehen werden, wenn die ausreichende Unterrichtung und Erziehung der Schulpflichtigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine private, auf gemeinnütziger Grundlage betriebene Förderschule gewährleistet ist und sich der private Schulträger verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler aufzunehmen und nach den staatlichen Lehrplänen zu unterrichten, sofern die private Schule die heimatnächste Einrichtung für die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf ist.

Siehe auch