Qualifizierter Bebauungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BauGB 30}} Abs. 1
 
* {{BauGB 30}} Abs. 1
* {{BauGB 124}} Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot: Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des {{BauGB 30}} Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags über die Erschließung ab, ist sie verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen.
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* {{BauGB 124}} [[Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot]]: Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des {{BauGB 30}} Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags über die Erschließung ab, ist sie verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 5. Mai 2016, 21:49 Uhr

Ein Bebauungsplan, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über

  • die Art und
  • das Maß der baulichen Nutzung,
  • die überbaubaren Grundstücksflächen und
  • die örtlichen Verkehrsflächen enthält.

Normen

Siehe auch