Geschlossene Bauweise: Unterschied zwischen den Versionen

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In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
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In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert. ({{BauNVO 22}} Abs. 3)<noinclude>
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* [[Bauweise]]
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** [[Offene Bauweise]]
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* [[Bebauungsplan]]
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[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]
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[[Kategorie:Kommunalrecht]]
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2016, 21:13 Uhr

In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert. (BauNVO § 22 Abs. 3)

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 167 f.

Siehe auch