Asylrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 22: Zeile 22:
  
 
==={{BVerfG}}===
 
==={{BVerfG}}===
 +
* {{BVerfG 2 BvQ 56/09}} = NVwZ 2009, 1281 - [[Griechenland]]
 
* {{BVerfG 2 BvR 1938/93}} = [[BVerfGE 94, 49]] - [[Sichere Drittstaaten]]
 
* {{BVerfG 2 BvR 1938/93}} = [[BVerfGE 94, 49]] - [[Sichere Drittstaaten]]
 
* {{BVerfG 2 BvR 1507/93}} = [[BVerfGE 94, 115]] - [[Sichere Herkunftsstaaten]]
 
* {{BVerfG 2 BvR 1507/93}} = [[BVerfGE 94, 115]] - [[Sichere Herkunftsstaaten]]

Version vom 8. April 2016, 13:52 Uhr

Schutzbereich: Politisch Verfolgte

Nach Art. 1 A Ziffer 2 der Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist "Flüchtling" jede Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will."

Institutionen

Normen

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Grundgesetz (GG)

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Publikationen

Fachbücher

  • Hubert Heinhold, Recht für Flüchtlinge, Ein Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht, Loeper Literaturverlag, 7. Aufl. 2015

Fachaufsätze

  • Christian Biermann, Der „Asylkompromiss“ und das Bundesverfassungsgericht, Jura 1997, 522
  • Friedrich Schoch, Das neue Asylrecht gemäß Art. 16a GG, DVBl. 1993, 1161-1170

Siehe auch