Stadtratssitzung-2014-12-09: Unterschied zwischen den Versionen

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* Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.14
 
* Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.14
 
Zum Brauhaus Mainroth:
 
Zum Brauhaus Mainroth:
- Es werden derzeit keine Baumaßnahmen am Gebäude durchgeführt
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** Es werden derzeit keine Baumaßnahmen am Gebäude durchgeführt
- Die Vereine, die das Brauhaus bisher genutzt haben werden ausgelagert, Ersatzräume im Grundschulgebäude Mainroth werden angeboten
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** Die Vereine, die das Brauhaus bisher genutzt haben werden ausgelagert, Ersatzräume im Grundschulgebäude Mainroth werden angeboten
 
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Version vom 10. Dezember 2014, 13:12 Uhr

Anwesend: 19 + BMin

Entschuldigt: TM

Bauausschuss

TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Bauausschusses am: Dienstag, 09.Dezember 2014 um 19:00 Uhr im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1303/1 der Gemarkung Burgkunstadt (Franz-Roscher-Str. 1) (2014-0044)
einstimmig beschlossen

02 Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 987/2 der Gemarkung Burgkunstadt (Ebnether Str. 24

einstimmig beschlossen


03 Bauantrag auf Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück Flst.Nr. 707 der Gemarkung Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8) (2014-0041)

einstimmig beschlossen


04 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/42 der Gemarkung Burgkunstadt (Danziger Weg 4) (2014-0039)

einstimmig beschlossen

05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2014

einstimmig beschlossen

Öffentliche Stadtratssitzung am 09.12.2014, 19:30 Uhr

00 Anträge zur Tagesordnung

Bürgerverein

Der Bürgerverein stellte folgende Anträge zur Tagesordnung:

"Der Bürgerverein stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 im öffentlichen Teil der Sitzung heute zu behandeln. (ggf. für jeden TOP einzeln abstimmen)

Begründung:

Die Voraussetzungen des Ausschlusses der Öffentlichkeit sind in der Bayerischen Gemeindeordnung relativ eng gefasst. Grundsätzlich haben die Sitzungen des Stadtrats öffentlich stattzufinden. Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn

  • Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder
  • berechtigte Ansprüche einzelner

entgegenstehen. Ein Ermessensspielraum bei der Handhabung dieser Regelung besteht für die Kommunen nicht.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit liegen in keinem der genannten Tagesordnungspunkte vor. Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 wurden bereits in öffentlicher Sitzung behandelt. Weder Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit noch berechtigte Ansprüche Einzelner berechtigen nunmehr zu einer Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung. Bei Tagesordnungspunkt 10 handelt es sich um eine Vergabeangelegenheit. Das Bayerische Staatsministerium des Innern führt in einem Schreiben vom 31.10.1991 aus:

„Die Vorschriften der Gemeindeordnung und Landkreisordnung gehen den Regeln der VOB und der VOL, die ihrer Rechtsnatur nach keine Rechtsnormen sind, vor. [Anm: Dies gilt somit sinngemäß auch für die VOF] Der … Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderats- bzw. Kreistagssitzungen gilt daher auch für die Beratung und Beschlussfassung über Vergaben nach der VOL und nach der VOB [und sinngemäß damit auch nach der VOF]. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt im allgemeinen nur in Betracht, wenn im Einzelfall auch Fragen der persönlichen Verhältnisse eines Bieters, etwa seine Bonität. etc, erörtert warden."[ Eine Diskussion über die Bonität des Bieters oder sonstige persönliche Verhältnisse ist hier nicht Gegenstand des Tagesordnungspunkts und auch nicht zu erwarten. Die Vergabeangelegenheit ist damit eindeutig öffentlich zu behandeln.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert:

"Einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von Offenheit geprägt ist.“<ref>BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 139/81</ref>

Dies gilt auch für den Stadtrat Burgkunstadt. Dadurch, dass eindeutig öffentliche Angelegenheiten zunächst auf die nicht-öffentliche Tagesordnung gesetzt werden, wird eine den Bürgern zustehende Beteiligung und Information im Vorfeld der Stadtratssitzung sowie eine öffentliche Diskussion über diese öffentlichen Themen vereitelt. Damit die Rechte der Bürger auf ausreichende Öffentlichkeit gewahrt sind, werden wir bei erneuten Gesetzesbrüchen künftig beantragen, die genannten Punkte zu vertagen und die öffentliche Bekanntmachung vor der nächsten Stadtratssitzung nachzuholen. Je nach Entscheidung des Stadtrats kündige ich ggf. eine Überprüfung durch die Rechtsaufsicht<ref>Da der Stadtrat 3 von 4 bzw. 4 von 5 Anträgen auf Behandlung in öffentlicher Sitzung stattgegeben hat, hatte sich diese Ankündigung ("ggf.") erledigt</ref> an." (MD)

  • TOP 08 (+) (öffentliche Behandlung)
  • TOP 09 (+)
  • TOP 10 (+)
  • TOP 11 (-)
  • TOp 12 (+)

Freie Wähler

  • Antrag auf öffentliche Behandlung der TOP 09 und 12 (UM)
    • TOP 09 (+)
    • TOP 12 (+)

01 Bekanntgaben

  • Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.14

Zum Brauhaus Mainroth:

    • Es werden derzeit keine Baumaßnahmen am Gebäude durchgeführt
    • Die Vereine, die das Brauhaus bisher genutzt haben werden ausgelagert, Ersatzräume im Grundschulgebäude Mainroth werden angeboten

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02 Schwimmunterricht für die 1. und 2. Jahrgangsstufe der Grundschule<ref>siehe auch Lehrschwimmbecken, Schwimmbad</ref>

03 Ausbau der GVS Burgkunstadt - Hainweiher

04 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Errichtung einer Skater-/Bikeranlage

08 Festlegung des Verfahrens zur Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

09 Barrierefreie Erschließung des Grundschulgebäudes Burgkunstadt; Alternative Planung des Personenaufzuges an der östlichen Giebelseite des Gebäudes

10 Errichtung eines Hortes im UG einschließlich teilweiser Sanierung des Grundschulgebäudes; Weitere Vorgehensweise

12 Verkauf des ehem. Schulhauses in Ebneth (Anwesen Hauptstraße 25)

  • MDo: für Ausschreibung

...

  • Antrag abgelehnt

05 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

06 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 04.11.2014

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung

Siehe auch

Fußnoten

<references />