Stadtratssitzung-2014-11-04: Unterschied zwischen den Versionen
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* Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme) | * Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme) | ||
* Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare Pflichtaufgabe. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll. | * Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare Pflichtaufgabe. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll. | ||
+ | * Auch der Heizkessel muss erneuert werden | ||
======Herr Fleischmann stellt das Brandschutzkonzept vor====== | ======Herr Fleischmann stellt das Brandschutzkonzept vor====== |
Version vom 5. November 2014, 11:30 Uhr
Anwesend: 19 Entschuldigt: 1 (BV)
Bauausschuss
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Bauausschusses am: Dienstag, 4. November 2014 um 19:00 Uhr im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Bauantrag auf Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/8 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 25a) (2014-0037)
einstimmig beschlossen
02 Bauantrag auf Änderung der best. Flachdächer in ein flach geneigtes Walmdach bzw. Satteldach sowie Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 393 der Gemarkung Burgkunstadt (Plan 1) (2014-0036)
einstimmig beschlossen
03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014
einstimmig beschlossen
Stadtratssitzung am 04.11.2014, 19:15 Uhr
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 4. November 2014 um 19:15 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
TM Stellt zwei Anträge auf Änderung der Tagesordnung:
- TOP 11 + 12 der nicht-öffentlichen Sitzung sollen im öffentlichen Teil nach TOP 02 behandelt werden
- TOP 13 muss zwingend in die öffentliche Sitzung. Es handelt sich um Gebühren. Er ist vor TOP 05 zu behandeln.
GK für CSU: TOP 11 + 12 Sind nicht öffentlich, weil es sich um Auftragsvergaben handelt. Top 13 muss öffentlich behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
- TOP 11 + 12 (4:16) abgelehnt
- TOP 13 (20:0 einstimmig angenommen)
01 Bekanntgaben
Bürgermeisterin Frieß verliest eine Stellungnahme der Stadt Burgkundstadt zum Leserbrief von Filips Callens im Obermain Tagblatt vom 4.11.2014.
- Die Baumaßnahme Ebneth/Hainweiher sei im Jahr 2012/2013 durchgeführt worden.
- Nach dem 1.1.2010 hat die IG Abwasser noch suggeriert, es sei eine nochmalige Gebührenerhöhung zu besorgen.
- Die IG Abwasser habe sich nicht ausreichend mit dem Problem der Oberflächenwasser auseinandergesetzt. Die Stadtburg und Stadt hätte eine Oberflächenentwässerung bauen müssen.
- Die Kosten des Anschlusses der Ortsteile Ebneth/Heinweiher an die städtische Kläranlage betrugen 1.550.000 €.
- Davon waren 415.000 € staatliche Zuwendungen
- Herstellungsbeiträge für den Kanal 300.000 €
- 835.000 € flossen in die Kalkulation der Kanalgebühren und nicht wie von der IG Abwasser behauptet über 1 Million €
02 Errichtung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt, Pestalozzistraße 10, Vorstellung der Planung
Herr Kerner (Architekt) und Herr Henkel stellen die Planung vor
- Für die Barrierefreiheit ist ein Personenaufzug geplant, daneben soll die Brandschutztreppe errichtet werden
- die alten Feuerlöschkästen sind an die Trinkwasserleitung angeschlossen (nicht gespült). Die Wasserleitungen müssen sowohl im Untergeschoss als auch in der ganzen Schule saniert werden. Neue Leitungen werden über mit Gipskarton verkleidete Steigschächte ausgeführt.
- Die Gasleitung muss bis zum Gehsteig rückgebaut werden, da sie im Bereich des neuen Aufzugs liegt.
- Die Abwasserleitungen (vor zehn Jahren erneuert) verfügen über keinen Brandschutz. Es müssen Manschetten und die Rohre angebracht werden durch alle Geschosse (dies ist zum Teil mit dem Aufbrechen der Geschossdecken verbunden)
- für den Brandschutz müssen auch Maßnahmen im Dach (Dämmschicht) vorgesehen werden
- Die Kosten haben sich nunmehr auf 1.651.000 € erhöht. Sie verteilen sich wie folgt:
Kinderhort | Sanierung Grundschule | Brandschutzkonzept | Barrierefreiheit | Gesamt | |
---|---|---|---|---|---|
714.270,15 € | 483.346,83 € | 331.185,51 € | 179.075,51 € | 1.651.015,63 € | |
Anteil in % aus KGR 300/400 | 42,18 | 28,72 | 17,95 | 11,15 | 100 |
- Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme)
- Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare Pflichtaufgabe. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll.
- Auch der Heizkessel muss erneuert werden
Herr Fleischmann stellt das Brandschutzkonzept vor
- In jedem Fall müssen die Treppenhäuser angegangen werden. Die Treppenhäuser haben Luftverbund. Ziel ist die Schaffung von geschlossenen Treppenräumen.
- Das zweite Problem ist der sehr lange Stichflur. Dieser ist nicht zulässig. Man benötigt eine zusätzliche Treppe, um über die beiden Flure flüchten zu können.
- Man muss eine Brandschutztür einbauen, damit die zwei Treppenhäuser abgeschlossen sind.
- Sofortmaßnahmen:
- Notausstieg mit Kennzeichnung aus dem Werkraum UG
- Treppenturm errichten (Standort der späteren Außentreppe)
- im EG und OG Notausstieg mit Kennzeichnung
- Installation Rauchwaren milder (Flure, Treppenhäuser, Lagerräume)
- Brandkasten im Heizungsraum entfernen (wurde bereits erledigt)
- nicht selbst schließende feuerhemmende Türen im OG und DG sind geschlossen zu halten
- Erstellung Brandschutzordnung
- Erstellung Flucht-und Rettungspläne
- Erstellung Feuerwehrpläne
- Kosten 25.230,98 €
- Kosten der Miete des Behelfstreppenturms pro Jahr: 8250 €
Fragen
- Hr. Klerner auf auf Nachfrage von MHo: Im Brandfall wird der Aufzug nicht genutzt. Die Sanierungskosten entsprechen den Kosten eines Neubaus. Die Mehrkosten entstehen durch das Bauen im Bestand. Der Keller war früher ein Bunker. Die vorhandenen massiven Stahlteile führen zu einer erheblichen Erschwernis
- GK: Ein Problem ist ja der Kanal in Verbindung mit der neu geplanten Außentreppe. Kann man nicht die Treppe verlegen?
- Auf Nachfrage von MHe: die Raumhöhe wird nach der Sanierung 2,40 m bis 2,45 m betragen.
- MHen: Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Richtwert von 2,50 m Raumhöhe
- Hr. K.: das Landratsamt Lichtenfels würde die Ausnahmegenehmigung erteilen
- Auf Nachfrage von MHen: Nach einer energetischen Sanierung hätte man einen Wert von 160 kWh. Dies ist weit weg von einem Neubau.
- Herr Fleischmann hat die Idee, dass die Fluchttreppe auch auf Erdgeschossniveau enden könnte, wenn man mit der Treppe nicht ins Untergeschoss müsste.
- WS: jeder überbaute Kanal macht über kurz oder lang Schwierigkeiten. Man sollte am Gebäude festhalten. Man sollte sich die Schullandschaft der nächsten zehn Jahre ansehen. Spricht sich für die Sanierung des Kellers aus.
03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung, Billigungsbeschluss
04 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Burgkunstadt
05 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS)
06 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung
07 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013
08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014
10 Anfragen
Fußnoten
<references />