Hausrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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(http://www.deutschebahn.com/file/2179238/data/hausordnung.pdf)
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Die Stadt Burgkunstadt hat sowohl in ihren Gebäuden (Rathaus, Stadthalle etc.) wie aber auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf Grund und Boden der Stadt (z.B. Marktplatz, Festwiese) das Hausrecht.
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Version vom 16. Mai 2013, 09:04 Uhr

Die Stadt Burgkunstadt hat sowohl in ihren Gebäuden (Rathaus, Stadthalle etc.) wie aber auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf Grund und Boden der Stadt (z.B. Marktplatz, Festwiese) das Hausrecht.

Quellen

Normen

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof (BGH)

Obergerichte

  • KG, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 8222/99 = NJW 2000, 2210; Versteckte Fernsehaufnahmen in Zügen ohne Genehmigung der Bahn AG verstoßen gegen deren Unternehmenspertsönlichkeitsrecht und Hausrecht und sind unzulässig;

Publikationen