Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 36: Zeile 36:
  
 
==Links==
 
==Links==
 +
* http://www.jedermann.de/ukbw/arbeitshilfen_sicherheitsorganisation/PraesentationSicherheitsbeauftragte.pdf
 
* http://dozenten.alp.dillingen.de/2.8/images/VSE/Material/konzeptbrandschutzpraevention.pdf
 
* http://dozenten.alp.dillingen.de/2.8/images/VSE/Material/konzeptbrandschutzpraevention.pdf
 
* [http://www.jedermann.de/ukbw/arbeitshilfen_brandschutz/A_2_2_b_Organisatorischer_Brandschutz_an_Schulen.pdf Baulicher und organisatorischer Brandschutz an Schulen]
 
* [http://www.jedermann.de/ukbw/arbeitshilfen_brandschutz/A_2_2_b_Organisatorischer_Brandschutz_an_Schulen.pdf Baulicher und organisatorischer Brandschutz an Schulen]

Version vom 23. Juni 2014, 20:54 Uhr

In Schulen und Kindergärten

Organisation

Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich

Sicherheitsbeauftragter für den äußeren Schulbereich

Bestandsschutz

GUV-S1 "Schulen" § 29<ref>Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf#page=24 abgerufen am 26.05.2014</ref>

(1) Soweit beim In-Kraft-Treten dieser Unfallverhütungvorschrift eine Einrichtung errichtet ist oder mit ihrer Errichtung begonnen worden ist und in dieser Unfallverhütungsvorschrift Anforderungen gestellt werden, die über die bisher gültigen Anforderungen hinausgehen, ist diese Unfallverhütungsvorschrift vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht anzuwenden.

(2) Einrichtungen nach Absatz 1 müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern

1. sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,

2. die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,

3. konkrete schulische Unfallschwerpunkte eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellen

Normen

Unfallverhütungsvorschriften

Sonstige Regelwerke

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />