Stadtratssitzung-2021-06-08: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Juni 2021, 14:35 Uhr

Stadtrat

Sitzungsnummer: SR/2021/007

Sitzungstermin: Dienstag, 8. Juni 2021

Sitzungsbeginn: 19:45 Uhr

Sitzungsort: Stadthalle

Öffentlicher Teil

TOP 02 Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen über das Bürgerinformationssystem; weitere Vorgehensweise

Projekt Projekt::Bürgerinformationssystem
Stichwort Stichwort::Beschlussvoirlage
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::Category:Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die dauerhafte Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen (ohne Dateianhänge) der Stadtratssitzungen im Internet über das Bürgerinformationsportal.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/168
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

In den Sitzungen am 01.09.2020 und 06.10.2020 wurde der Antrag des Bürgervereins behandelt, der wie folgt lautete:

Die Stadt Burgkunstadt soll der Öffentlichkeit künftig über das bereits vorhandene Bürgerinformationssystem die Beschlussvorlagen für die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen zur Verfügung stellen.

Der Stadtrat beschloss am 06.10.2020 die Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen (ohne Dateianhänge) der Stadtratssitzungen im Internet für eine Testphase von 6 Monaten. Die Testphase startete am 01.12.2020. Die Testphase wurde seitens der Fraktion der Grünen angeregt.

Der Verwaltung sind nur positive Erfahrungen bekannt und schlägt dem Stadtrat vor, dauerhaft so zu verfahren.


TOP 03 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt - Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein

Projekt Projekt::Freiwillige Feuerwehr Kirchlein
Stichwort Stichwort::Feuerwehrbedarfsplanung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst die Beschaffung eines TSF für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein im Rahmen der bestehenden Feuerwehrbedarfsplanung und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der möglichen Förderung.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/167
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Nach der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt ist für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein ein Tragkraftspritzenfahrzeug (ohne Atemschutz) vorgesehen.

Generell kommt es in den Ortsteilfeuerwehren mit TSA (Tragkraftspritzenanhänger) vermehrt zu Mobilitätsproblemen. Landwirte, die ihre Traktoren im Einsatzfall zur Verfügung stellen, werden immer weniger. Es besteht die Gefahr, dass im Einsatzfall die benötigten TSA´s an der Einsatzstelle nicht zeitgerecht eintreffen.

Darüber hinaus sind mit dem schaumstoffverarbeitenden Betrieb in Kirchlein und der Biogasanlage in Hainzendorf zwei Objekte mit erhöhtem Risiko zu berücksichtigen.

Die Zuwendung für ein TSF beträgt derzeit 23.000 EUR. Die Anschaffungskosten betragen durchschnittlich 85.000 EUR.

Für 2021 waren die Beantragung der Förderungen, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie die Ausschreibung vorgesehen. Die Beschaffung soll in 2022 erfolgen.

Da der Schwellenwert von 214.000 EUR nicht überschritten wird, ist eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich.

Eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Kommunen ist bei diesem Projekt mangels Kooperationspartner nicht möglich.


TOP 04 Neubau eines Kinderhauses und Sanierung der Friedrich-Baur-Grundschule - VGV-Verfahren Tragwerksplanung - Auftragsvergabe

Projekt Projekt::Schulberg
Stichwort Stichwort::Friedrich-Baur-Grundschule
Straße Straße::Pestalozzistraße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, die Leistungen für die Tragwerksplanung für das Projekt "Neuerrichtung eines Kinderhauses und Sanierung der Grundschule" an das Büro ISP - Scholz Beratende Ingenieure AG zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des entsprechenden Ingenieurvertrages.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/159
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::240000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Büro ISP - Scholz Beratende Ingenieure AG
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Mit ca. 240.000 EUR netto liegen die geschätzten Honorarkosten für die Tragwerksplanung über dem derzeitigen EU-Schwellenwert von 214.000 EUR netto.

Daher ist ein streng reglementiertes Ausschreibungsverfahren nach der Vergabeverordnung durchzuführen.

Die auf der Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers eingestellten Ausschreibungsunterlagen haben 12 Ingenieurbüros heruntergeladen. Alle Bewerber gaben ihre Bewerbungsunterlagen ab. 8 Bewerber erfüllten die Mindestkriterien. 5 Bewerber erreichten die maximale Punktzahl und wurden zur Vergabeverhandlung am 19.05.2021 eingeladen.

Das Wertungsgremium, bestand aus Frau Bgm´in Frieß, Frau Eber, Herrn Dietel und Herrn Kinscher sowie den Stadträten Herrn Callens und Herrn Hofmann. Moderiert und geleitet wurde die Vergabeverhandlung von Herrn Loscher und Herrn Wechsler vom Vergabebüro GCA aus Nürnberg.

Die Bewerber sollten anhand eines Kriterienkataloges ihre Qualifikation und Leistungsfähigkeit für dieses Projekt vorstellen:

  • Projektorganisation, Qualifikationen, Erfahrung der Projektleiter und deren Stellvertreter
  • Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
  • Projektanalyse, Herangehensweise
  • Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
  • Kostenmanagement
  • Wertungshonorar

Das Wertungsgremium erhielt für jeden Bewerber einen entsprechenden Wertungsbogen. Die Bewertung erfolgte nach einem Punktesystem mit entsprechender prozentualer Gewichtung der Zuschlagskriterien.

Das Büro ISP Scholz Beratende Ingenieure AG aus München hat 282,607 von 300 möglichen Punkten erreicht und liegt damit an erster Stelle.

Das Vergabebüro GCA empfiehlt aufgrund der vom Wertungsgremium bewerteten Zuschlagskriterien die Auftragsvergabe an das Büro ISP - Scholz Beratende Ingenieure aus München.


TOP 05 Beschluss der Anlage "Geschäftsflächen" zur Gestaltungsfibel

Projekt Projekt::Gestaltungsfibel
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Anlage "Geschäftsflächen" zur Gestaltungsfibel in der Fassung vom 26.04.2021.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/150
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.04.2021 die Gestaltungsfibel beschlossen. Für das Geschäftsflächenprogramm der Stadt Burgkunstadt ist noch eine Anlage zu dieser Gestaltungsfibel zu beschließen, die die Inhalte und Gestaltungsziele des Geschäftsflächenprogramms noch einmal genau darstellt.

TOP 06 Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgkunstadt

Projekt Projekt::Erschließungsbeitragssatzung
Stichwort Stichwort::Erschließungsbeitrag
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/06/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::2021/158
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Im Zuge der überörtlichen Prüfung hat der Prüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Verwaltung darauf hingewiesen, dass man die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgkunstadt an die Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages anpassen sollte.

Es ist anzumerken, dass sich für den Vollzug der Satzung gegenüber den Bürgern keinerlei Änderungen ergeben. Die neuen Formulierungen entsprechen der jahrelangen Verwaltungsübung.

Die Verwaltung hat daher den in der Ladung mit beigefügten Entwurf der EBS erarbeitet. Auch die derzeitig gültige Satzung ist in der Ladung mit angefügt.

Die geänderten Passagen wurden im Satzungsentwurf rot markiert.

Der Stadtrat möge die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung beschließen.


TOP 07 Am Bauershof 2 - Weitere Vorgehensweise

Projekt Projekt::Am Bauershof 2
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::Am Bauershof
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-06-08
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Das Anwesen Am Bauershof 2 begleitet die Stadt Burgkunstadt bereits seit einiger Zeit. Da die letzten Verhandlungen leider nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, steht nun die Entscheidung an, wie mit dem Anwesen weiter verfahren werden soll. Nach Meinung der Stadtverwaltung stehen zwei Alternativen zur Auswahl. Alternative 1: Ausschreibung des Anwesens zum Verkauf. Der Verkauf muss eine der Varianten der bereits vorgestellten "kombinierten Planung" beinhalten. Entweder der Stadtrat legt sich auf eine der Varianten fest, die umgesetzt werden soll, oder man schreibt den Verkauf aus und lässt die drei Varianten den möglichen Investoren bzw. Käufern offen. Alternative 2: Umsetzung einer der Varianten durch die Stadt Burgkunstadt mit entsprechender Förderung der Regierung von Oberfranken (möglicherweise 80 Prozent).

Der Stadtrat möge nun entscheiden, wie mit dem Anwesen weiter verfahren wird.

TOP 08 Überplanung des Notargartens im Zuge der Neugestaltung der Bahnhofstraße

TOP 09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

TOP 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2021

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