Gewässer dritter Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Förderrichtlinien===
 
===Förderrichtlinien===

Version vom 31. Mai 2020, 13:29 Uhr

Gewässer dritter Ordnung sind nach BayWG Art. 2 alle anderen Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind. Die Unterhaltung obliegt nach BayWG Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 den Gemeinden als eigene Aufgabe, soweit nicht Wasser- und Bodenverbände dafür bestehen, in gemeindefreien Gebieten den Eigentümern.

Gewässer dritter Ordnung in Burgkunstadt

In Burgkunstadt gibt es folgende Gewässer dritter Ordnung<ref>Karte: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?bgLayer=tk&X=5556271.62&Y=4445673.83&zoom=10&lang=de&topic=bvv&layers_visibility=false,false&catalogNodes=122</ref>.

Hochwasserschutzkonzept Burgkunstadt

Für Gewässer dritter Ordnung gibt es in Bugkunstadt ein kommunales Hochwasserschutzkonzept.

Normen

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Förderrichtlinien

Links

Siehe auch