Betrieb von Kindertagesstätten in der Form des Idealvereins: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. April 2020, 10:14 Uhr
Der Beschluss des Kammergerichts<ref>KG, Beschluss vom 18.01.2011 - 25 W 14/10 = DNotZ 2011, 632, ZStV 2012, 62</ref>, wonach der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht in der Form eines Idealvereins nach BGB § 21 erfolgen kann, da ein solcher Verein auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (BGB § 22) gerichtet sei, wurde vom BGH<ref>BGH, Beschluss vom 16. 5. 2017 – II ZB 7/16 = BGHZ 215, 69, NJW 2017, 1943</ref> aufgehoben.
Publikationen
Wikipedia
Fachartikel
- Volker Beuthien, Was macht einen Verein wirtschaftlich? – Zur typologischen Rechtsfindung ohne das typischste Merkmal, WM 2017, 645
- Volker Beuthien, Wie ideell muss ein Idealverein sein?, NZG 2015, 449-460