Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.07.2013]]
 
* [[Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.07.2013]]
 
* [[Mitgliederversammlung 2014/02 vom 23.05.2014 (ordentlich)]]
 
* [[Mitgliederversammlung 2014/02 vom 23.05.2014 (ordentlich)]]
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[[Kategorie:Vereinsrecht]]

Version vom 29. März 2020, 11:38 Uhr

Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (§ 32 Abs. 1 BGB)

Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. (§ 32 Abs. 2 BGB)

Normen

Protokolle