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Version vom 4. Mai 2016, 12:36 Uhr

Nach KommHV-Kameralistik § 15 Abs. 1 sind zu erläutern

...

6. besondere Bestimmungen im Haushaltsplan, z.B. Sperrvermerke, Zweckbindung von Einnahmen,

...

Die Erläuterungen können auch in einem Beiheft zum Haushaltsplan zusammengestellt werden. Im Haushaltsplan ist sodann bei den einzelnen Haushaltsstellen auf das Beiheft zu verweisen. (KommHV-Kameralistik § 15 Abs. 3)

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 156 f.

Siehe auch