Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Steuern sind nach [http://dejure.org/gesetze/AO/3.html § 3 Abs. 1 AO] Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
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Steuern sind nach [http://dejure.org/gesetze/AO/3.html § 3 Abs. 1 AO] Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.<noinclude>
  
 
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2016, 21:33 Uhr

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Haushalt

Gliederungsplan

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Normen

  • AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen

Publikationen

Siehe auch