Abstammung: Unterschied zwischen den Versionen

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""Eine Ungleichbehandlung anhand der Abstammung liegt ... auch dann vor, wenn es etwa bei Bewerbungen für öffentliche Stellen oder bei öffentlichen Ausschreibungen zu „[[Vetternwirtschaft]]“ im Wortsinn kommt."<ref> Quelle:  zu Art. 3 Abs. 3 GG, Rdnr. 839</ref>
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"Eine Ungleichbehandlung anhand der Abstammung liegt ... auch dann vor, wenn es etwa bei Bewerbungen für öffentliche Stellen oder bei öffentlichen Ausschreibungen zu „[[Vetternwirtschaft]]“ im Wortsinn kommt."<ref> Quelle:  zu Art. 3 Abs. 3 GG, Rdnr. 839</ref>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 13. März 2016, 11:55 Uhr

Begriff

"Die - in Art. 3 Abs. 3 GG verwendeten - Begriffe "Abstammung", "Heimat" und "Herkunft" überschneiden und ergänzen einander nach dem üblichen Sprachgebrauch wechselseitig, wobei jedoch "Abstammung" vornehmlich die natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren... bezeichnet<ref>(vgl. BVerfGE 5, 17 [22])</ref>."<ref>BVerfG, Beschluss vom 22.01.1959 - 1 BvR 154/55 Abs. 18</ref>

Einzelfälle

"Vetternwirtschaft"

"Eine Ungleichbehandlung anhand der Abstammung liegt ... auch dann vor, wenn es etwa bei Bewerbungen für öffentliche Stellen oder bei öffentlichen Ausschreibungen zu „Vetternwirtschaft“ im Wortsinn kommt."<ref> Quelle: zu Art. 3 Abs. 3 GG, Rdnr. 839</ref>

Normen

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>