Zuführung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
==Berechnungschema Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<ref>Quelle:{{ISBN 9783887953553}} S. 79 mit einem Berechnungsbeispiel</ref>==
 
==Berechnungschema Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<ref>Quelle:{{ISBN 9783887953553}} S. 79 mit einem Berechnungsbeispiel</ref>==
  
1. [[Mindestzuführung]]
+
1. [[Mindestzuführung]] ({{KommHV-Kameralistik 22}} Abs. 1 Satz 2):
  
 
Höhe: ordentliche Tilgung der Kredite ..... €
 
Höhe: ordentliche Tilgung der Kredite ..... €
  
2. [[Sollzuführung]]
+
2. [[Sollzuführung]]:
  
 
a) Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage ...... €
 
a) Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage ...... €

Version vom 26. Dezember 2014, 15:31 Uhr

Berechnungschema Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<ref>Quelle:Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 79 mit einem Berechnungsbeispiel</ref>

1. Mindestzuführung (KommHV-Kameralistik § 22 Abs. 1 Satz 2):

Höhe: ordentliche Tilgung der Kredite ..... €

2. Sollzuführung:

a) Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage ...... €

b) für künftige Jahre werden aus der Rücklage benötigt ..... €

c) Sollbestand der Rücklage (a + b) ....... €

d) Istbestand der Rücklage ...... €

e) erforderliche „Aufstockung“ der Rücklage (c – d) .....€

Zwischensumme ..... €

3. Zuführung (Zwischenergebnis) .... €

Mindestzuführung (1) und Sollzuführung (2e) .... €

4. Vergleich zur Ermittlung der Gesamtzuführung

f) Abschreibungen bei kostenrechnenden Einrichtungen ..... €

g) Zuschussbedarf bei kostenrechnenden Einrichtungen ...... €

h) gedeckte Abschreibungen (f – g) ...... €

Begriffe

Normen

Publikationen

Fußnoten

<references />