Grenzgarage: Unterschied zwischen den Versionen

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In den [[Abstandsfläche|Abstandsflächen]] eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind nach {{BayBO 6}} Abs. 9 Satz 1 Nr. 1, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden Garagen einschließlich deren Nebenräume zulässig ...<noinclude>
  
 
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* {{BayBO 6}} Abs. 9 Nr. 1
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==Rechtsprechung==
 
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* {{BayVGH 9 CS 18.2533}}
 
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Garage]]
 
* [[Garage]]
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* [[Carport]]
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2020, 12:53 Uhr

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind nach BayBO Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden Garagen einschließlich deren Nebenräume zulässig ...

Normen

  • BayBO Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1: In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, ...

Rechtsprechung

Siehe auch