Biogas: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
* {{VGH Hessen 4 C 2300/11}}: "1. Ein [[Bebauungsplan]], der ein [[Sondergebiet]] "[[Biogas]]" mit der Zweckbestimmung der energetischen Nutzung von Biomasse festsetzt und dafür Flächen überplant, die im einschlägigen [[Regionalplan]] als Vorranggebiet für [[Landwirtschaft]] festgelegt sind, steht in Widerspruch zu einem Ziel der [[Raumordnung]], mit dem im Regionalplan festgelegt ist, dass in diesem Gebiet die landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen hat und in diesem Gebiet Nutzungen und Maßnahmen nicht zulässig sind, die die landwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesentlich erschweren. 2. Ist von der planenden Gemeinde bis zum Zeitpunkt der Entscheidung im [[Normenkontrollverfahren]] keine [[Zielabweichungsentscheidung]] nach § 6 Abs. 2 ROG eingeholt worden, liegt ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führender Verstoß gegen das [[Anpassungsgebot]] nach § 1 Abs. 4 BauGB vor."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
+
* {{VGH Hessen 4 C 2300/11}}: "1. Ein [[Bebauungsplan]], der ein [[Sondergebiet]] "[[Biogas]]" mit der Zweckbestimmung der energetischen Nutzung von [[Biomasse]] festsetzt und dafür Flächen überplant, die im einschlägigen [[Regionalplan]] als Vorranggebiet für [[Landwirtschaft]] festgelegt sind, steht in Widerspruch zu einem Ziel der [[Raumordnung]], mit dem im [[Regionalplan]] festgelegt ist, dass in diesem Gebiet die landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen hat und in diesem Gebiet Nutzungen und Maßnahmen nicht zulässig sind, die die landwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesentlich erschweren. 2. Ist von der planenden Gemeinde bis zum Zeitpunkt der Entscheidung im [[Normenkontrollverfahren]] keine [[Zielabweichungsentscheidung]] nach {{ROG 6}} Abs. 2 eingeholt worden, liegt ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führender Verstoß gegen das [[Anpassungsgebot]] nach {{BauGB 1}} Abs. 4 vor."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Aktuelle Version vom 7. Juni 2020, 21:22 Uhr

Normen

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 196

Siehe auch

Fußnoten

<references/>