Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Juni 2016, 16:09 Uhr

Steuerliche Behandlung

Ehrenamtliche Mitglieder eines Gemeinde- oder eines Stadtrats

Pauschale Entschädigungen und Sitzungsgelder sind steuerfrei, soweit sie insgesamt während der Dauer der Mitgliedschaft folgende Beträge nicht übersteigen:

Quelle:Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 28.12.2012 Az.: 34 – S 2337 – 007 – 46790/12

Die steuerfreien Beträge erhöhen sich für Fraktionsvorsitzende, deren Fraktion mindestens zwei Mitglieder umfasst, auf das Doppelte.

Normen

Richtlinien

Bekanntmachungen

Publikationen

Lexika

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 4721 (Teil 3 Ziffer 2.5)<ref>Link zu Google Books</ref>

Fachartikel

Siehe auch

Fußnoten

<references/>