Bodenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
Das {{BBodSchG}} bezweckt gemäß {{BBodSchG 1}} Satz 1, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind nach {{BBodSchG 1}} Satz 2  
 
Das {{BBodSchG}} bezweckt gemäß {{BBodSchG 1}} Satz 1, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind nach {{BBodSchG 1}} Satz 2  
 
* schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,  
 
* schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,  
* der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und  
+
* der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte [[Gewässerverunreinigung|Gewässerverunreinigungen]] zu sanieren und  
 
* Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.  
 
* Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.  
 
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden ({{BBodSchG 1}} Satz 3).<noinclude>
 
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden ({{BBodSchG 1}} Satz 3).<noinclude>

Version vom 25. August 2021, 13:43 Uhr

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG) bezweckt gemäß BBodSchG § 1 Satz 1, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind nach BBodSchG § 1 Satz 2

  • schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,
  • der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und
  • Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (BBodSchG § 1 Satz 3).

Institutionen

Normen

Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG)

Publikationen

Mitteilungen der Europäischen Kommission

Zeitschriften

Leitfäden

Merkblätter

Vollzugshilfen

Fachartikel

Links