Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{GWB 107}} [[Allgemeine Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber|Allgemeine Ausnahmen]]
 
* {{GWB 108}} [[Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit]]
 
* {{GWB 108}} [[Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit]]
 
* {{GWB 109}} [[Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln]]. <noinclude>
 
* {{GWB 109}} [[Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln]]. <noinclude>

Version vom 10. Dezember 2020, 23:23 Uhr