Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Unfallverhütungsvorschriften===
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* [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-a1.pdf GUV-V A 1 Grundsätze der Prävention]
 
* [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-a1.pdf GUV-V A 1 Grundsätze der Prävention]
 
* [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf GUV-V S1 (bisher GUV 6.3) Unfallverhütungsvorschrift Schulen vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002 - Gesetzliche Unfallversicherung]
 
* [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf GUV-V S1 (bisher GUV 6.3) Unfallverhütungsvorschrift Schulen vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002 - Gesetzliche Unfallversicherung]
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[[Kategorie:Feuerwehr]]
 
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Aktuelle Version vom 8. Oktober 2020, 10:42 Uhr

In Schulen und Kindergärten

Organisation

Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich

Sicherheitsbeauftragter für den äußeren Schulbereich

Bestandsschutz

GUV-S1 "Schulen" § 29<ref>Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf#page=24 abgerufen am 26.05.2014</ref>

(1) Soweit beim In-Kraft-Treten dieser Unfallverhütungvorschrift eine Einrichtung errichtet ist oder mit ihrer Errichtung begonnen worden ist und in dieser Unfallverhütungsvorschrift Anforderungen gestellt werden, die über die bisher gültigen Anforderungen hinausgehen, ist diese Unfallverhütungsvorschrift vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht anzuwenden.

(2) Einrichtungen nach Absatz 1 müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern

1. sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,

2. die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,

3. konkrete schulische Unfallschwerpunkte eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellen

Normen

Bayerische Bauordnung (BayBO)

  • BayBO Art. 12: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Verordnungen

Unfallverhütungsvorschriften

Sonstige Regelwerke

Rechtsprechung

Publikationen

Zeitschriften

Presseartikel

Tagespresse

Regionalpresse

  • Obermain Tagblatt Online vom 10.09.2014: Wie dringend ist der Brandschutz in der Grundschule?
    • Anmerkung: Nicht der Bürgerverein hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet sondern betroffene Eltern - Der Bürgerverein hat weder einen Rechtsanwalt eingeschaltet, noch der Stadt mit juristischen Schritten gedroht. Vielmehr haben betroffenen Eltern ein Schreiben ihres Anwalts im Vorfeld der Stadtratssitzung an den Bürgerverein geschickt. Aus diesem Anwaltsschreiben vom 27. August 2014 zitierte der Bürgerverein, dass der Brandschutz im Grundschulgebäude nicht gewährleistet sei. Seit 2009 bekannte Mängel seien nach Angaben des Rechtsanwalts nicht angegangen worden.

GUV-Informationen

Österreich

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />