Völkerrechtlicher Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2020, 22:42 Uhr

Normen

  • IGH-Statut Art. 38 Abs. 1 a: 1) Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach dem Völkerrecht zu entscheiden, wendet an: a)internationale Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Staaten ausdrücklich anerkannte Regeln festgelegt sind; ...
  • GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1: Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.

Völkerrechtliche Verträge

  • Aarhus-Konvention vom 25.6.1998
  • UN-Wasserrechtskonvention vom 21.5.1997
  • Artenvielfaltskonvention
  • Klimarahmenkonvention
  • UN-Wüsten Konvention vom 12.9.1994
  • OSPAR-Konvention über den Schutz der Meeresumwelt im Nord-Ost-Atlantik vom 22.9.1992
  • UNECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung („Espoo- Konvention“)
  • Alpenkonvention vom 7.11.1991
  • Übereinkommen über Hilfeleistungen bei kerntechnischen Unfällen oder radiologischen Notfällen vom 26.9.1986
  • Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei kerntechnischen Unfällen vom 26.9.1986
  • Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, vom 16.9.1987
  • Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht vom 22.3.1985
  • UN-Seerechtsübereinkommen vom 10.12.1982
  • Walfangübereinkommen vom 2.12.1946
  • Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen vom 13.11.1979
  • Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19.9.1979
  • Washingtoner Artenschutzabkommen vom 3.3.1973
  • Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete vom 2.2.1971

Siehe auch