Gewässerschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Abwasser]]</noinclude>
 
* [[Abwasser]]</noinclude>
 +
 +
[[Kategorie:Wasserrecht]]

Version vom 5. September 2020, 21:41 Uhr

Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben nach WHG § 64 Abs. 1 unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Normen

Siehe auch