Stadtratssitzung-2020-06-16: Unterschied zwischen den Versionen

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==Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>==
 
==Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>==
  
01 Bekanntgaben
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===01 Bekanntgaben===
  
02 2. Einbeziehungssatzung Kirchlein (An der Salzrinne); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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03 Beauftragung eines städtebaulichen Rahmenplans für das Festplatzgebiet
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04 Förderinitiative Innen statt Außen; Selbstbindungsbeschluss
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05 Antrag des Bürgervereins "Leichte Sprache"
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06 Künstlerische Gestaltung an der Skate-Anlage
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07 Sachstand FFW-Haus Theisau und weitere Vorgehensweise
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08 Errichtung einer Notkrippengruppe im Pfarrhaus der Evangelisch-Lutherischen Pfarrgemeinde Burgkunstadt
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09 Besetzung des Stiftungsrates
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===08 Errichtung einer Notkrippengruppe im Pfarrhaus der Evangelisch-Lutherischen Pfarrgemeinde Burgkunstadt===
  
10 Kommunale Gewährträger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels
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===09 Besetzung des Stiftungsrates===
  
11 Städtebauliche Aufwertung Weihersbach - Weihersbachverrohrung
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12 Ertüchtigung des Feuerwehrhauses Burgkunstadt - Vergabe Lieferung und Einbau Sektionaltore
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13 Ersatzbeschaffung des Bürgerbuses "City-Mobil"
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===12 Ertüchtigung des Feuerwehrhauses Burgkunstadt - Vergabe Lieferung und Einbau Sektionaltore===
  
14 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
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===[[Stadtratssitzung-2020-06-16-TOP-13 Ersatzbeschaffung des Bürgerbusses "City-Mobil"|13 Ersatzbeschaffung des Bürgerbusses "City-Mobil"]]===
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15 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2020 und 05.05.2020
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===14 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO===
  
16 Anfragen
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===15 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2020 und 05.05.2020===
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===16 Anfragen===
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* [https://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/burgkunstadt-prueft-eine-bebauung-des-festplatzes;art2415,839829 obermain.de vom 17.06.2020 - Burgkunstadt prüft eine Bebauung des Festplatzes]
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* [https://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/buergerverein-burgkunstadt-klare-saetze-statt-amtsdeutsch;art2415,839248 obermain.de vom 14.06.2020 - Bürgerverein Burgkunstadt: Klare Sätze statt Amtsdeutsch]
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[[Kategorie:Protokoll]]
 
[[Kategorie:Protokoll]]

Aktuelle Version vom 23. Juni 2020, 13:38 Uhr

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 16. Juni 2020

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Stadthalle

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 168/19 der Gemarkung Weidnitz (Am Sandhölzchen 3) (2020-0018)

Projekt Projekt::Grundstück Flst.Nr. 168/19
Stichwort Stichwort::Carport
Straße Straße::Am Sandhölzchen
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Bauausschusssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::Privat
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


02 Bauantrag auf Abbruch einer Scheune und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 286 der Gemarkung Neuses a.M.

03 Bauantrag auf Anbau eines Lagerraumes mit Heizraum und Hackschnitzelbunker auf dem Grundstück Flst.Nr. 7 der Gemarkung Gärtenroth (Kirchweg 6) (2020-0017)

04 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Gartenhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 686/2 der Gemarkung Mainroth (Schlehenhang 4) (2020-0015)

05 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer abgeschlossenen Wohnung im Anwesen Marktplatz 6, Grundstück Flst.Nr. 232, Gemarkung Burgkunstadt (2020-0016)

06 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Teilbereiches des Erdgeschosses im evang. Pfarrhaus zur Kinderkrippe auf dem Grundstück Flst.Nr. 368 der Gemarkung Burgkunstadt (Rangengasse 5) (2020-0019)

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 16. Juni 2020

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Ort, Raum: Stadthalle

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 2. Einbeziehungssatzung Kirchlein (An der Salzrinne); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Projekt Projekt::Kirchlein
Stichwort Stichwort::Einbeziehungssatzung
Straße Straße::Salzrinne
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


03 Beauftragung eines städtebaulichen Rahmenplans für das Festplatzgebiett

Projekt Projekt::Festplatz
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Festplatz
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::Redebeitrag Dr. Ulrike Dinglreiter:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,

wir haben das ISEK so verstanden, dass die Innenstadt als ganzes angeschaut und ihre Entwicklung hin zu einer Innenstadt geprüft wird, die den heutigen und künftigen Anforderungen an eine Innenstadt entspricht. Dazu gehören Aspekte Parkflächen, Verkehrsberuhigung, sozialer Wohnungsbau, barrierefreies Bauen, ökologisches Bauen, Verzicht auf Autos durch Anbindung an ÖPNV und Einkaufsmöglichkeiten usw. Wir haben das ISEK auch so verstanden, dass nicht nur der Festplatz isoliert betrachtet werden soll, sondern das ganze Quartier: also die “Altstadt” zwischen Bahnhofstraße, Kulmbacher Straße, Au und Bundesstraße. Genau hier, in dem letzten großen Areal, das der Stadt gehört, mit Flächen die wahrscheinlich mehrere Millionen Euro wert sind, können die von uns allen im Wahlkampf angesprochenen Aspekte verwirklicht werden. Das geht aber nur, wenn man - wie im ISEK vorgesehen - sich das Quartier insgesamt anschaut und sich darüber einig wird, was wohin soll. Im ISEK ist z.B. vorgesehen, auf einem Privatgrundstück ein Mehrgenerationenhaus zu errichten. Wenn dies irgendwann möglich wäre, bräuchte man natürlich nicht auf den Festplatz bauen, sondern könnte dessen Lage am Mühlbach nutzen, um einen Park bzw. einen Mehrgenerationentreffpunkt zur Verfügung zu stellen. Wenn wir jetzt aber mit dem Festplatz nur einen kleinen Teil aus dem Gesamtgebiet herausnehmen und dort mit der punktuellen Überplanung und dem Verkauf an Investoren Fakten schaffen, verschenken wir unsere Planungsmöglichkeiten für immer. Darum sollte der Überplanungsauftrag - wie im ISEK vorgesehen - das ganze Altstadt-Areal beinhalten."]]

Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


04 Förderinitiative Innen statt Außen; Selbstbindungsbeschluss

Projekt Projekt::Förderinitiative Innen statt Außen
Stichwort Stichwort::Selbstbindungsbeschluss
Straße Straße::Baugebiet Ebnether Berg
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2020/06/16
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Im Rahmen der künftigen Baulandentwicklung sollen zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen vorrangig Möglichkeiten der Innenentwicklung genutzt werden. Zu den zu nutzenden Möglichkeiten der Innenentwicklung zählen dabei unter anderem die Wiedernutzbarmachung von Brach- oder Konversionsflächen, die Beseitigung von Gebäudeleerständen und Mindernutzungen sowie innerörtliche Nachverdichtungen und Ortsabrundungen.

Mit dem Innenstadtmanagement und den kommunalen Förderprogrammen setzt die Kommune erste Maßnahmen der Innenentwicklung bereits um. Über den Selbstbindungsbeschluss hinaus wird die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale in Auftrag gegeben, in dem gezielt weitere Potenziale der Innenentwicklung aufgezeigt und Instrumente zur Umsetzung vorbereitet werden (bspw. Instrumente zur Aktivierung von Baulücken, Beseitigung von Gebäudeleerständen).]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::14:6
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2021-02-09-TOP-06 Baugebiet Ebnether Berg; Probleme im Zusammenhang mit der Förderinitiative "Innen statt außen"
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


05 Antrag des Bürgervereins "Leichte Sprache"

Projekt Projekt::Leichte Sprache in Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Leichte Sprache
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2020/06/16
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Die erste Bürgermeisterin beruft eine Besprechung der o.g. Personen ein, um zu ermitteln, welchen Bedarf es an Informationsangeboten der Stadt Burgkunstadt in Leichter Sprache gibt. Das Ergebnis der Besprechung, die ggf. auch als Video-Konferenz stattfinden kann, wird dem Stadtrat zugeleitet.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::(Die Namen der Personen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt)

https://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/buergerverein-burgkunstadt-klare-saetze-statt-amtsdeutsch;art2415,839248]]

Sollkosten Sollkosten::0
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Finanzielle Auswirkungen: keine
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

“Deutsche Sprache, schwere Sprache” - dieser Satz begegnet uns im Alltag ständig. Es beginnt mit “Amtsdeutsch” in städtischen Bescheiden, irritiert uns bei Fachbegriffen während des Besuchs beim Arzt und verwirrt uns bei Schachtelsätzen in der Zeitung. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen - geistig und seelisch Behinderte, Sehbehinderte, Hör- behinderte - , aber auch ältere Menschen. Gleiches gilt für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Viele Menschen profitieren davon, wenn ihnen Informationen in sogenannter leichter Sprache angeboten werden. Das sieht sogar das Recht vor: In Deutschland sind Träger öffentlicher Gewalt nach § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dazu verpflichtet, Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitzustellen. Leichte Sprache soll stärker eingesetzt werden.

Die Stadt Burgkunstadt kommuniziert mit ihren Bürgern auf vielfältige Weise schriftlich: über ihre Website, das Amtsblatt “Burgkunstadt aktuell”, den Jahresbericht, eigene Pressemitteilungen usw. Ein Entgegenkommen für die oben genannten Bürgerinnen und Bürger und zugleich eine Erfüllung der rechtlichen Vorgaben wäre es, wenn zumindest ein Teil dieser Medien und Informationsangebote Informationen in leichter Sprache beinhalten würde. Die Erste Bürgermeisterin hat sich bereits über die Idee der leichten Sprache und einige Möglichkeiten des Einsatzes informiert. Da wir in einer Stadt mit höchst unterschiedlichen Bedarfen an Informationen in leichter Sprache leben, können nicht gleichzeitig alle Wünsche erfüllt werden - es muss aber bei den Betroffenen abgefragt werden, was auch ihrer Sicht am wichtigsten ist.

Die Website der Stadt Burgkunstadt ist bereits technisch barrierefrei - ein Zeichen dafür, dass die Stadt Burgkunstadt sich der rechtlichen Anforderungen bewusst ist. Nun sollten unter Einbeziehung der Betroffenen im Rahmen eines Dialogs auch im sprachlichen Bereich die nächsten Schritte folgen.

Lösung

Beim Konzept für Leichte Sprache, mit dem sich die erste Bürgermeisterin bereits auseinandergesetzt hat, müssen diejenigen Bevölkerungsgruppen einbezogen werden, die davon profitieren würden. In einer gemeinsamen Besprechung (ggf. als Video-Konferenz) unter der Leitung der ersten Bürgermeisterin soll besprochen werden, auf welchem aktuellen Stand sich die Stadt Burgkunstadt aktuell befindet, welcher Stand anzustreben ist, welche Angebote nötig sind und wie diese zu priorisieren sind. Anschließend sind die Kosten für die Einzelmaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln. Über die Umsetzung entscheidet im weiteren der Stadtrat.

Mindestens folgende Personen sollten zu der gemeinsamen Besprechung eingeladen werden:

... (Die Namen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt)

Gesetzliche Grundlage: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache

(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern. (2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern. (3) Kosten für Erläuterungen im notwendigen Umfang nach Absatz 1 oder 2 sind von dem zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu tragen. Der notwendige Umfang bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf der Berechtigten. (4) Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.


06 Künstlerische Gestaltung an der Skate-Anlage

Projekt Projekt::Jan-Park Skaterbahn
Stichwort Stichwort::Skateranlage
Straße Straße::In der Au
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


07 Sachstand FFW-Haus Theisau und weitere Vorgehensweise

Projekt Projekt::FFW-Haus Theisau
Stichwort Stichwort::Theisau
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2020/06/16
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::Redebeitrag Dr. Ulrike Dinglreiter:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, liebe Gäste, das Feuerwehrhaus in Theisau beschäftigt uns schon länger. Wir wissen, dass das Feuerwehrhaus Theisau marode und nicht sanierbar ist. Wir wissen, dass in Theisau kein kommunales Gebäude zur Verfügung steht, welches für ehrenamtliche Zwecke, für die Vereine im Ort nutzbar ist. Wir wissen, dass wir in Theisau eine Freiwillige Feuerwehr haben, die mit 13 Aktiven eine ordentliche Mannschaft für den Brandschutz vor Ort stellt. Wir wissen aber auch, dass die Investitionen in den letzten sechs Jahren sehr ungleichmäßig auf die Ortsteile verteilt wurden. So wurde pro Kopf in Kirchlein ungefähr das Fünffache von dem ausgegeben, was in Theisau investiert wurde. Noch krasser ist der Vergleich zwischen Ebneth-Hainweiher (die Zusammenfassung stammt aus der Investitionsübersicht aus der letzten Bürgerversammlung) und Weidnitz: hier wurde ungefähr das 27-fache ausgegeben im Vergleich zu Weidnitz. Wir vom Bürgerverein gönnen jedem Stadtteil seine Investitionen - über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren müsste es aber möglich sein, die Investitionen gerecht zu verteilen. Das Bayerische Landesrecht legt ausdrücklich fest: die Gemeinden sind für die Einrichtung und den Erhalt der Feuerwehren zuständig und verantwortlich. Vor dem Hintergrund der personellen Probleme der kleinen Wehren sollte uns allen daran gelegen sein, das Feuerwehrhaus Theisau zeitnah zu ermöglichen - und denjenigen, die sich trotz des baufälligen Gebäudes, trotz fehlender Toiletten, trotz fehlender Heizung für die Allgemeinheit engagieren ein Zeichen zu geben, dass wir unsere Aufgabe ernst nehmen. Alle Fraktionen haben sich vor der Wahl dafür eingesetzt, die Ortsteile zu stärken. Lassen Sie uns diese Worte nun in Taten umsetzen und das Feuerwehrhaus Theisau für den Haushalt 2021 vorsehen. Als Beauftragte für Bürgerbeteiligung schlage ich außerdem vor, mit der Dorfgemeinschaft Theisau über Art und Umfang von Eigenleistungen ins Gespräch zu kommen."]]

Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


08 Errichtung einer Notkrippengruppe im Pfarrhaus der Evangelisch-Lutherischen Pfarrgemeinde Burgkunstadt

09 Besetzung des Stiftungsrates

10 Kommunale Gewährträger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

Projekt Projekt::Kommunale Träger der Sparkasse Coburg - Lichtenfels
Stichwort Stichwort::Sparkasse Coburg - Lichtenfels
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


11 Städtebauliche Aufwertung Weihersbach - Weihersbachverrohrung

Projekt Projekt::Städtebauliche Aufwertung Weihersbach
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Weihersbach
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


12 Ertüchtigung des Feuerwehrhauses Burgkunstadt - Vergabe Lieferung und Einbau Sektionaltore

13 Ersatzbeschaffung des Bürgerbusses "City-Mobil"

Projekt Projekt::Bürgerbus "City-Mobil"
Stichwort Stichwort::Bürgerbus
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


14 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

15 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2020 und 05.05.2020

16 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>